Was ist man eigentlich nach einem Bachelorabschluss of Laws?
Meiner Erkenntnissen nach, ist man erst nach einem Masterabschlusses ein Jurist (z.B. Rechtsanwalt), aber als was kann man sich eigentlich nach einem Bachelorabschluss of Laws bezeichnen?
9 Antworten
Das ist leider absolut falsch. Als Rechtsanwalt kann in Deutschland nur arbeiten, wenn man Beide Staatsexamen absolviert hat. Mit einem Master of Law oder einem Bachelor kann in Unternehmen arbeiten oder auch in Kanzlei mit Anwälten zusammen arbeiten. Vor Gerichten auftreten können aber nur Volljuristen, also Personen, die beide Examen absolviert haben.
ist kein erstes Staatsexamen ...
befähigt also nicht zum Antritt des Referendariats
dazu muss zusätzlich das erste Staatsexamen abgelegt werden ...
es ist also was es ist - nur ein Bachelor
Das zweite Staatsexamen wird nach dem Referendariat abgelegt, nicht davor.
Naja eher im Referendariat
Wer sich für Jura interessiert, hat zwei Studienabschlüsse zur Auswahl: das Staatsexamen und den Bachelor bzw. den Master of Laws.
.... das erste (!) Staaatsexamen oder den Bachelor und evtl. Master
https://bildung.sueddeutsche.de/llm/jurastudium-und-llm/
Zwar gibt es auch Studiengänge bei denen der „Bachelor of Laws“ und der „Master of Laws“ verliehen werden, doch befähigen dieser weder zur Aufnahme des Richteramtes noch zur Zulassung als Anwalt.
Unter Umständen ist es möglich, an einer deutschen Universität alternativ zum ersten juristischen Staatsexamen einen „Bachelor of Laws“ zu erwerben und im Anschluss dessen, den „Master of Laws“ zu absolvieren. Zu beachten ist allerdings, dass mit diesen Abschlüssen die Befähigung zum Richteramt und die Zulassung zum Anwalt nicht erfolgen kann, da die Zulassung zum Anwalt und die Tätigkeit als Richter das Bestehen des ersten und zweiten juristischen Staatsexamens voraussetzen.
Was hat das mit der Frage oder meinem Kommentar zu tun?
Was willst du mir mit dem Kommentar sagen? Das erste Staatsexamen reicht nicht zur Befähigung für das richteramt. Dafür braucht man das zweite.
frodobeutlin schrieb nicht davon, mit dem ersten Examen das Richteramt, sondern das Referendariat antreten zu können.
Dein ursprünglicher Kommentar behauptet, man müsse das zweite Staatsexamen absolvieren, um in den Vorbereitungsdienst aufgenommen zu werden.
Rechtsanwalt kann man in Deutschland nur werden, wenn man die Befähigung zum Richteramt besitzt, also 1. und 2. Staatsexamen. Da reicht auch kein Master aus.
Bachelor of Laws sind z. B. Wirtschaftsjuristen, die ihren Bachelor in Wirtschaftsrecht gemacht haben.
Wenn es ein rein rechtswissenschaftlicher Bachelor ist, ist man schon Jurist, nur eben kein Volljurist.
Aber auch Verwaltungsbeamte können den akademischen Grad Bachelor of Laws erlangen, nach dem sie das duale Studium für den gehobenen Dienst erfolgreich abgeschlossen haben. Dies ist z.B. bei den Bezirksregierungen in NRW oder dem LBV NRW der Fall.
Mit dem Master dahinter bist du sowas wie ein Legal Assistent. Aber das sind die Diplom - Wirtschaftsjuristen auch schon seit 25 Jahren. Keine neue Erfindung, nur anderer Name.
Das I. und II. Examen vor dem Justiz-prüfungsamt muss schriftlich und mündlich mit einer Referandariatszeit von 2 Jahren dazwischen, nach den grossen und kleinen Scheinen von der Uni, erfolgreich bestanden werden. Dann bist du Volljurist und hast die berühmte Befähigung zum Richteramt. Kannst dich zum Rechtsanwalt zulassen lassen oder zum Richter auf Probe oder Staatsanwalt berufen lassen. Oder die Notarslaufbahn einschlagen. Oder Verwaltungsjurist werden.
Volljurist wird man ausschließlich nach der zweiten Staatsprüfung. Ein Master-Abschluss befähigt nicht zum Volljuristen.
Mit einem Bachelor of Laws kann man sich genau so bezeichnen: Bachelor of Laws.
Du meinst wohl, dass zusätzlich das zweite Examen abgelegt werden muss.