Was ist in der Hausratsversicherung mit abgedeckt?

4 Antworten

Alles was vom Versicherungsort mitgenommen wird ist durch die Außenversicherung der Hausratversicherung gegen die üblichen gefahren Feuer Leitungswasser,  Sturm Hagel Einbruch -Diebstahl und Raub versichert (in der Summe sehr begrenzter Versicherungsschutz)  Im ersten Moment hört sich dein Fall nach einfachem Diebstahl an, der nicht versicherbar ist. Im ersten Moment deshalb weil auch Einbruch Diebstahl oder schwerer Diebstahl vorliegen könnte.  Die Frage ist, wer hatte Zugang zu dem Raum? War der Raum verschlossen oder bewacht? In dem Fall sind die Sachen versichert,  sollte der Raum frei zugänglich sein, besteht kein Versicherungsschutz. Aber auch wenn Versicherungsschutz besteht, sind elektronische Geräte und Wertsachen außer geringsten Bargeld Mengen (10 bis 50 Euro) meistens ausgeschlossen. Genauen Aufschluss kann nur das Bedingungswerk deiner persönlichen Hausratversicherung geben.

... und was sagt Dein Berater dazu?

Meine würde nicht bezahlen, warum auch? Die Vereinbarungen sind doch klar und einfach zu verstehen. Es liegt kein Einbruchdiebstahl vor.

Wenn es anders wäre, wäre meine Geldbörse aber sicherlich des öfteren auch schon einmal nur so weg, wetten?

Das man Wertsachen nicht unaufbesichtigt zurück lassen soll ist mir heute bereits bewusst geworden.

unter Wertsachen, versteht man Schmuck, Gold, Münzen, Antiquitäten (keine Möbel), echte Ölgemälde, echter Teppich,

aber keine Bose Sound Lautsprecher.

Jedenfalls zu meiner Frage: sind die Lautsprecher eventuell mit in meiner Hausratsversicherung abgedeckt oder nicht?

In ganz wenigen Hausratversicherung besteht die Möglichkeit, dass einfacher Diebstahl bis X.XXX € mitversichert ist.

Aber bei den meisten Hausratversicherungen trifft dieses zu:

Versicherungsschutz würde bestehen, wenn diese Lautsprecher in einem verschlossenen Raum, Spind oder Stahlschrank aufbewahrt gewesen wären und ein Einbruch-Diebstahl stattgefunden hätte.

Oder bei einem Raub, wobei du dich gegen den Dieb zur Wehr gesetzt hättest.

Dieser Vorfall heisst ,,einfacher Diebstahl auswärts". Bitte im Versicherungsvertrag nachschauen. In jedem Falle brauchst Du eine schriftliche Bestätigung der Polizei, dass Du den Diebstahl angemeldet hast und eine Kaufquittung der Lautsprecher..

Eine kleine Korrektur:

und eine Kaufquittung der Lautsprecher..

Dies ist bei einer Privatperson nicht erforderlich - er muss nur glaubhaft machen können, dass ihm die Lautsprecher entwendet wurden.