Was ist gemeint mit Auslandsaufenthalte und Inlandsaufenthalte?
Es geht um die Einbürgerung. Ist damit gemeint, jedes Mal wenn man mal kurz irgendwo hingefahren ist, oder wirklich wo man gewohnt hat oder länger blieb oder gemeldet war? Denn da sind nur 7 Felder zum ausfüllen. Wenn man immer wieder eine Woche irgendwo war, kann man nicht alles ausfüllen.
Und welche Zeit ist da gemeint? Die Aufenthalte des ganzen Lebens oder in der Zeit in der man in Deutschland gewohnt hat?
Und ist da Auslandsaufenthalt außerhalb Deutschlands?
1 Antwort
Im Zusammenhang mit der Einbürgerung werden Angaben zu den Aufenthalten von Geburt an verlangt. Es sind aber nur die gemeint, wo man gewohnt bzw. gemeldet war. Besuche oder Urlaube zählen nicht dazu.
Danke!
Es gibt verschiedene Arten, bei der Einbürgerungsbehörde Aufenthalte nachzuweisen: Bescheinigungen von Meldeämtern oder Sichtvermerke in Reisepässen; beides sollte im Original vorliegen, Reisepässe werden selbstverständlich wieder zurückgegeben. Weitere Möglichkeiten sind nachweisbare Unterbrechungen bei Bezügen aus öffentlichen Kassen z.B. Kindergeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Fehlzeiten in einem Arbeitsverhältnis. Auch in diesen Fällen müssen Originale vorliegen, was dir aber keine Probleme bereiten dürfte.
Weißt du vielleicht ob sie die Dokumente in original wollen oder eine Kopie? Im Merkblatt steht nichts. Normalerweise ist so etwas immer Original+Kopie, ist diesmal aber nicht vermerkt.