Was ist erlaubt bei Traktoren und Anhängern (grüne und schwarze Kennzeichen usw.

5 Antworten

grundsätzlich bei landw.nutzung grünes kennzeichen und steuerfrei aber nur landw,da sind auch die anhänger bis 25kmh nicht zulassungspflichtig.bei schwarzen kennzeichen wird traktor nach gewicht versteuert,dafür kannst ihn für jeden zweck nutzen,der anhänger braucht dann auch zulassung.die anhängelast am traktor hat nichts mit führerschein zu tun sondern ausschließlich mit der zugleistung.bei normalen traktor egal ob schwarz oder grünes kennzeichen bedeutet das max.2 anhänger a 8 ton ist16 ton gesamt mit auflaufbremse und 25kmh.solltest du druckluftbremse haben sind auch höhere lasten möglich.auflaufbremse ist nur bis 8 ton zugelassen,wer mehr will braucht druckluftanlage

Dazu nur soviel: Ein grün beschilderter Traktor und ggf. der der auch grün beschilderte Anhänger darf/dürfte für einen Umzug, also Möbeltransport nicht verwendet werden.

ANsonsten is der 1. Absatz Deiner Frage verwirrend. Denn normal kenne ich keine Traktoren welche mit mehr als dem Fahrer und ggf. Beifahrer "beladen" werden könnten. E sei denn der hat eine zusätzliche Ladepritsche.

Es gibt bei den Traktoren ein Zulässiges Gesamtgewicht und ein Leergewicht. Das das keinen Sinn macht weiß ich :)

@Dukey91

macht schon sinn,es gibt ja anbaugeräte und das gewicht darf nicht überschritten werden,wobei eigentlich kein bulle auf die idee kommt den traktor zu wiegen,eher den anhänger,denn bei überladung kann er kassieren

Ganz beantworten kann ich das nicht. Aber grüne Nummernschilder sind steuerbefreit und immer zweckgebunden. Bei einem Traktor wäre das "Landwirtschaftliche Zugmaschine", beim Pferdeanhänge sind das "Sportzwecke".

D.h., du kannst diese Fahrzeuge nur für den genannten Zweck nutzen. Mit einem Traktor und Hänger mit grünen Nummernschildern kannst Du Probleme bekommen, wenn Du einem Freund beim Umzug hilfst.

Schwarze Nummernschilder sind ganz normal besteuert und damit ist dann eigentlich alles möglich (abhängig vom Führerschein).

VG, Stefan

der schein gilt genauso bei schwarzen kennzeichen,anders ist es bei den schnelllaufenden für klasse T 60kmh,der gilt nur für landwirtschaft,bei schwarzen kennz. brauchst da den CE

Nun bin ich der Meinung dass die Anhänger Zulassungsfrei sind, Auschlaggebend ist die max-Geschwindigkeit nicht ob Steuerfrei oder nicht. Mit den Anhängern müsstest Du Mal die FS-Klassen googeln, ich meine aber da brauchst Du einen Anhängerschein um mit Anhänger zu fahren. Was ich erst vor Kurzen erfahren hab: Du musst Warndreieck und Verbandskasten mitführen wenn Schwarze und nicht Grüne Nummern dran sind.

für traktor gibts keinen anhängerschein,er ist zum ziehen da steht schon in den papieren(zugmaschine)

@wollyuno

Mag sein dass es geschwindigkeitsbedingt keinen Hängerschein gibt. Aber was für einen Unterschied es haben soll ob man Anhänger an einen Pkw/Lkw anhängt oder an eine Zugmaschine wäre mir unbegreiflich. Schliesslich ist eine Sattelzugmaschine ebenfalls eine Zugmaschine (laut Papieren). Mit FS B darf man diese fahren, will man mit Auflieger fahren braucht man BE.

@machhehniker

ja schreibt halt der gesetzgeber so vor,an pkw darfst mit E schein bis 80kmh bis 3,5 ton. ziehen aber nur wenn er bis zu der anhängelast zugelassen ist,sattelzugmaschine C1,7,5 ton.mit anhänger bis 12 ton.bei C noch mehr,bei 80 ist in beiden fällen schluss.bei klasse L darfst auch 2 anhänger a 8ton.mit auflaufbremse ziehen 25kmh,bei C1 oder C ist ab 3,5 ton.anhänger druckluftbremse vorgeschrieben,dafür bis 80kmh

@wollyuno

Hab mich mit den Buchstaben vertan. Natürlich meinte ich C und nicht B, obwohl es auch so kleine Sattel gibt. Muss mich vielleicht wirklich Mal mit den neuen FS-Klassen befassen. Ich lernte noch Kl 3 bis 7,5t zGG, Kl 2 ab 7,5t zGG. Auflaufgebremste Anhänger maximales tatsächliches Gewicht höchstens zulässiges Gesammtgewicht des Zugfahrzeugs. Vorgeschrieben nicht Druckluft sondern Durchgängige Bremsanlage (hat sich bisher allerdings nur Druckluft qualifiziert). Dann tatsächliches Gewicht des Anhängers maximal 1,5 Mal zulässiges Gesammtgewicht des Zugfahrzeugs. Ist warscheinlich nicht völlig überholt, aber so Einiges kam wohl neu dazu.

Google mal "Führerscheinklassen" - da ist dann jeweils genau beschrieben, was Du mit welcher FS-Klasse fahren darfst.

Also Anhänger darf ich schonmal ziehen, es gibt bei Zugmaschienen die der FS-Klasse L entsprechen keine Gewichtsbegrenzung! danke für den Tip... jetzt weiß ich nur nicht welche Anhängsel ich zeihen darf...

@Dukey91

2 anhänger a 8 ton