Was ist eine Gewerbeschein und wofür braucht man des?

4 Antworten

Ein Gewerbeschein wird zwar in der Umgangssprache oft verwendet, existiert in dieser Form aber eigentlich nicht. Man muss im stehenden Gewerbe zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Gewerbe unterscheiden.

Bei der Anzeige eines erlaubnisfreien (aber immer Anzeigepflichtigen, vgl. §14 Abs. 1 GewO), erhälst du jediglich eine Eingangsbestätigung der Anzeige, die dann umgangssprachlich als "Gewerbeschein" bezeichenet wird (§15 Abs. 1 GewO). Anzeigeformulare erhälst du bei deiner örtlich zuständigen Behörde.

Bei einen erlaubnispflichtigen Gewerbe bedarfst du einer Genehmigung der Behörde, ohne die der Betrieb des Gewerbes unzulässig ist (§29ff. GewO).

Als Promoteur im stehenden Gewerbe brauchst du meines Wissens keiner besonderen Erlaubnis.

Möchtest du im Reisgewerbe tätig sein, brauch du grundsätzlich eine Erlaubnis, die sogenannte Reisegewerbekarte (§55 GewO).

Auch bei einem erlaubnispflichtigen Gewerbe (Ausnahme Reisegewerbe) muss eine Gewerbeanzeige nach § 14 GewO erfolgen, neben der Erlaubnis !

@Geochelone

Sicherlich hast du recht, aber in der Praxis wird gleichzeitig mit den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis die Anzeige gemacht

Ein Gewerbeschein erlaubt das Handeln mit Waren oder anbieten von Dienstleistungen. Es legitimiert einen Gewerbebetrieb....
Ist also sowas wie eine Geburtsurkunde / Personalausweis für einen Gewerbebetrieb. Darüberhinaus ist er gesetzlich vorgeschrieben um ein Unternehmen steuerlich zu erfassen.

Sorry, aber an der Antwort stimmt ja gar nichts ! Der sogenannte Gewerbeschein erlaubt gar nichts. Das ist noch nicht einmal ein Verwaltungsakt...

Und er ist auch nirgends vorgeschrieben. Du wirst diesen Begriff noch nicht einmal in der Gewerbeordnung finden.

Wer ein selbständiges stehendes Gewerbe betreiben will, muss dies gemäß § 14 GewO beim Gewerbeamt anzeigen. Wenn man das macht, kommt man seiner  gesetzlichen Verpflichtung nach.

Als Eingangsbestätigung bekommt man eine abgestempelte Kopie/Durchschrift der Anmeldung. Diese Eingangsbestätigung erlaubt gar nichts und berechtigt zu nichts. Im Volksmund nennt man dieses Teil "Gewerbeschein", weil man damit nachweisen kann, dass man ein Gewerbe angemeldet hat.

Durch die Gewerbeanzeige hast du kundgetan, dass du ein Unternehmen gegründet hast. Du hast dann eine eigene kleine Firma. Mit allen Rechten und Pflichten (z.B. Einkommensteuererklärung).