Vor Kurzem habe ich einen Brief von der Post bekommen, wo folgendes steht: wir konnten eine an Sie gerichtete Paketsendung, mit Herkunft außerhalb der EU, nicht beim Deutschen Zoll zur Verzollung anmelden. Ihre Sendung wurde daher bei folgendem Zollamt für Sie hinterlegt...
Sie schlagen mir noch vor, zum Zollamt zu gehen und einige Unterlagen mitzubringen (wie Nachweis über den tatsächlich gezahlten Preis des Inhalts der Sendung, Bargeld für die Zahlung von Einfuhrabgaben und Verwahrungsgebühren...)
Ich habe auch die Ersatz-Zollinhaltserklärung bekommen, wo im Feld "Bezeichnung des Inhalts" eine Fragezeichen steht. Das heißt, entweder der Postarbeiter im Ausland keinen Beleg am Paket angeklebt hat oder der, der das Paket gesendet hat, im Formular etwas nicht richtig ausgefüllt hat.
Das Paket hat ein meiner Bekannter gesendet und nur einziges, was er jetzt hat, ist ein Kassenzettel von der Post (nicht auf Deutsch). Er hat mir auch gesagt, dass der Postarbeiter in seinem Land alle Dokumente für die Zoll am Paket angeklebt hat, aber er erinnert sich nicht gut daran und deshalb vermute ich, dass die Dokumente drinnen im Paket liegen können.
Wie denken sie, muss ich jetzt die Einfuhrabgaben bezahlen oder kann ich den Zollmitarbeiter bitten, das Paket aufmachen um zu gucken, was drinnen ist? Und wenn alle nötige Dokumente drinnen liegen würden, müsste ich dann nichts bezahlen?