Was ist ein wichtiger grund für namensänderung?

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Integration und Familienzugehörigkeit zur Mutter, eben durch Namensgleichheit, aber jedes LRA entscheidet anders, in Berlin wurde die Namensänderung für meine Tochter radikal abgelehnt, in Sachsen ging das dann total problemlos.

wurde vom jugentamt eine stellungnahme eingeholt? hat der kindesvater unterschreiben müssen? was hast du für die namensänderung bezahlt?

@loewen

Ja, das Jugendamt hat eine Stellungnahme eingeholt, das Jugendamt hat die Unterschrift des Kindsvaters ersetzt, indem sie der Namensänderung zugestimmt haben und bezahlt hab ich 1000 Euro, das ist aber einkommensabhängig, je weniger Einkommen, desto weniger bis evtl. gar nichts musst du zahlen. Vorher erkundigen, damit Du keine böse Überraschung erlebst.

Wenn der "Vater" weder Unterhalt zahlt noch sich um das Kind kümmert, ist das ein Grund. Wichtig könnte es dadurch werden, daß das Kind darunter leidet, ständig gefragt zu werden, warum es anders heißt als die Mutter - und keine plausible Erklärung nennen kann.

Eine real nicht existierende Verbindung zum "Vater" kann ein wichtiger Grund sein - Erzeuger und Vater unterscheiden sich schlicht im Engagement für den Nachwuchs :)

Spricht natürlich nicht die Mutter frei von der Fehleinschätzung bei der Zeugung - aber das ist eine andere Frage ;-)

Wohl kaum. Das Namensrecht hat nichts mit dem Familienrecht zu tun. Ob der Vater toll, ein Idiot oder tot ist - am Namen ändert das nichts.

Einzig akzeptabel wäre die Argumentation einer psychischen Belastung, aber dass die anerkannt wird, darauf würde ich mich nicht verlassen.

wenn der Name derart ist, dass das Kind seelischen Schaden nehmen könnte, also etwa Schmähnamen, das wäre ein wichtiger Grund. Oder wenn es einen Namen hat der in der eigenen Gesellschaft (also Deutsche in Deutschland bspw. die Aishe heißt) nicht konform ist. Auch das ein wichtiger Grund.

da der name ausländisch kling wird das kind gefragt wo es den herkomme, oo das hört sich aber nicht deutsch an, .. kanake war auch schon gefallen, kind sagt selbst mama ich will den namen von dem peter nicht, ich will deinen,kind schreibt auf seinen büchern und in den arbeiten in der schule den namen seiner mutter als fam.namen. jugentamt schalten sich ein und meint aber das eine namensänderung auf den namen der mutter nicht unbedingt notwendig ist..... ratlosigkeit...

Was ein wichtiger Grund ist, wurde hier schon gesagt. Das Kind muss unter dem Namen leiden, und das muss objektiv erklärbar sein.

Das gilt z. B. wenn die Nachname zu deutlich an Nazi-Größen erinnert (Frau Göring-Eckart von den Grünen hätte Aussicht auf Erfolg gehabt, der Nachname Heydrich dürfte auch Grund genug sein). Gilt auch für Namen anderer Personen der Zeitgeschichte (bekannte Mörder o. ä.)

Ebenfalls nachvollziehbar ist, dass das Kind aufgrund schlimmer Erfahrungen mit dem Elternteil, dessen Name abgelehnt wird, gemacht hat. Das könnten z. B. Kindesmissbrauch und/oder -misshandlung sein. Ggf. auch ersatzweise bei dem anderen Elternteil oder Geschwistern. Es kann auch, selbst wenn es an dem allgemeinen Bekanntheitsmerkmal fehlt, ausreichen, dass das Elternteil ein überführter Mörder o. ä. ist.

Wesentlich ist, dass das Namensrecht kein Wunschkonzert des Bürgers ist. Ob du Lederstrumpf, Falkenauge oder Wildtöter heißt, irgendwann musst du dich entscheiden. Die Behörden wollen dich immer wiedererkennen können. Namensänderungen können nämlich der Identitätsverschleierung dienen, und im Zuge der momentanen Terrorbedrohungssituation dürfte die Möglichkeit der Namensänderung eher noch restriktiver als offener gehandhabt werden.

Wesentlich ist auch, dass glaubhaft gemacht werden kann, dass diese Namensänderung endgültig ist. Ein Vater zahlt keinen Unterhalt? Mama nimmt sich den nächsten Kerl, aber der verschwindet auch und zahlt nicht mehr, weil Mama immer an die Falschen gerät. Da kann doch nicht jedes Mal der Name geändert werden.

Beim Antrag sehr hilfreich kann ein kinderpsychologisches Gutachten sein. Wichtig: Das Kind muss unter dem Namen leiden, nicht das Restelternteil. Es kann nicht sein, dass der Vater (oder die abwesende Mutter) mit solch einer Aktion bestraft werden soll. Das Kind darf nicht für eigene Rachepläne instrumentalisiert werden.

Das Kind muss persönlich unter dem Namen leiden und einen Nachweisbaren Nachteil haben, wenn es den Namen weiterführen muss, zB. der Vater ist ein bekannter Straftäter.