Was ist ein Teilversteigerungsverfahren?
Mein Freund hat vor 10 Jahren ein Eigenheim gemeinsam mit seiner damaligen Frau gekauft.Nach 5 Jahren hat sie ihn verlassen und er trägt seitdem allein die Schulden für das Haus. Sie steht aber immer noch im Grundbuch, obwohl sie ja schon längst geschieden sind.Er möchte,dass sie jetzt aus dem Grundbuch ausgetragen wird, doch sie will eine Ablösesumme von 10.000,-€. Mein Freund lebt am Ende seiner Existenz und würde von seinen Eltern 3000,00€ bekommen,damit er sie "auslösen" kann. Doch das ist ihr zu wenig.Er hat in all den vergangenen Jahren alle Kosten,die das Haus betreffen,allein getragen. Man hat ihr nun ein Ultimatum gestellt,die angebotenen 3000,00€ zu nehmen, und dann aus dem Grundbuch zu verschwinden.Aber das ist ihr zu wenig. Das Haus wurde geschätzt auf 85.000€. Nun schlägt der Anwalt von meinem Freund vor, ein Teilversteigerungverfahren einzuleiten. Hat jemand Erfahrung damit? Und was ist es genau?
5 Antworten

Guten Abend,
Das Verfahren der Teilungsversteigerung dient der „Aufhebung einer Gemeinschaft“. Es kommt dann zum Zuge, wenn die Gemeinschaftsmitglieder so zerstritten sind, dass eine einvernehmliche Einigung über die Auseinandersetzung der Gemeinschaft nicht erzielt werden kann.
Zur Antragstellung berechtigt ist grundsätzlich jeder Miteigentümer, unabhängig von der Größe seines Anteils. Das bedeutet, dass auch ein Miteigentümer mit einem relativ kleinen Anteil am gesamten Objekt die Teilungsversteigerung des gesamten Grundstückes beantragen kann, da sich ein ideeller Bruchteil im Regelfall gar nicht oder nur mit sehr geringem Erlös versteigern ließe.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller und hängen natürlich vom Wert ab.
Eine Teilungsversteigerung ist aber immer der schlechteste Weg!
Quelle: 123recht.net
Wissensdurst84

Eine Teilungsversteigerung wird auch Versteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft genannt. Sie ist keine echte Zwangsvollstreckung, wird also nicht von einem Gläubiger beantragt sondern von einem der Miteigentümer, um die Gemeinschaft zu beenden.In der Teilungsversteigerung wird ein neuer Eigentümer gesucht, der an die Stelle der bisherigen Gemeinschaft tritt. Ver Versteigerungserlös wird nach Abzug der Belastungen unter den Berechtigten der Gemeinschaft geteilt. Bei einer Teilungsversteigerung wird nicht nur Miteigentumsanteil (z.B. eine Haushälfte) versteigert, sondern immer das ganze Haus. Natürlich kann ein Miteigentümer mitbieten und versuchen, als Alleineigentümer aus der Versteigerung herauszugehen. Das ist jetzt alles etwas vereinfacht dargestellt. In der Wirklichkeit ist es schon etwas schwieriger und es müssen diverse Sachen beachtet werden, vor allem wenn auf dem Haus Finazierungen lasten. Man darf auch die Kosten eines Teilungsversteigerungsverfahrens nicht außer Acht lassen, die zunächst vom Antragsteller zu zahlen sind. Je nach Objektgröße sind da schon ein paar Tausend Euro einzuplanen, wobei vor allem das Wertgutachten relativ teuer ist.

Ich vermute mal, dass nur sein Anteil versteigert werden soll.
Es empfiehlt sich, doch nächstes Mal in dem Moment, wo der Anwalt das vorschlägt, sofort nachzufragen was das ist.

Die TeilungsversteigerungEigentümergemeinschaften an Grundstücken können eine heikle Angelegenheit sein und im Fall dauerhafter Konflikte bleibt oft kein anderer Weg, als die Teilungsversteigerung nach dem Zwangsversteigerungsgesetz einzuleiten.
Wenn die Parteien sich nicht außergerichtlich einigen können; - häufig geht es hierbei um den Kaufpreis -, bleibt nur, einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Amtgericht anzubringen.
- Die Teilungsversteigerung wird gemäß § 180 Abs. 1 ZVG durch Antrag eines Antragsberechtigten (Miteigentümers) an das zuständige Gericht eingeleitet. Sachlich zuständig ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht; örtlich zuständig ist grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück gelegen ist.
Ausnahmen von der örtlichen Zuständigkeit sind in einigen Bundesländern getroffen worden, weshalb dieser Punkt zuvor genau geklärt sein muss.
Lies hier mal weiter, wäre jetzt zuviel:
http://www.kanzlei-heilbronn.de/teilungsversteigerung.html
Aber warum lasst Ihr Euch dies nicht von Eurem Anwalt erklären...wenn er dies schon vorschlägt? Ist übrigens keine schlechte Sache, was ich daraus gelesen habe.
Viel Glück!

Wenn der Anwalt das vorgeschlagen hat, wird er das doch auch bestimmt erklären können...