Was ist ein "Scheingewerbe"?

6 Antworten

Hallo,

nein, denn normalerweise ist Interviewer KEINE Gewerbliche Tätigkeit ,sondern zählt zu den freien Berufen laut Einkommenssteuergestz § 18.

Daher ist es auch kein "Scheingewerbe".

Auch braucht man keine Gewerbeanmeldung,daher vermute ich mal, das dein "Vermeintlicher" Auftraggeber in Wahrheit ein Arbeitgeber ist, der sich mit diesem Trick aus seiner Haftung für die Sozialabgaben ziehen will.Die nützt ihm aber herzlich wenig,denn solange er dein einziger Auftraggeber ist,erfüllt er den Tatbestand eines normalen Arbeitsverhältnisses.

Dazu ein privater Tipp von mir:

Wenn du als Selbstständiger (egal ob jetzt als Interviewer oder sonstiges) arbeiten willst,solltest du das immer mit mehreren Auftrgagebern machen.Damit bist du nämlich unabhängig und nicht auf Gedeih und Verderb einem ausgeliefert.

wäre diese geschilderte Tätigkeit ein Scheingewerbe ?

Das lässt sich nicht alleine an der Anzahl der Auftraggeber fest machen sondern an der konkreten Ausgestaltung der Tätigkeit, besonders der sog. Weisungsbefugnis.

Ein Selbständiger hat keinen Chef der ihm weisungsbefugt ist und ihm vorschreiben kann

  • wo er zu arbeiten hat
  • wann er zu arbeiten hat
  • wie viel er dafür erhalten kann
  • ob er Aufträge ablehnen darf
  • dass er keine anderen Auftraggeber haben darf
  • wie konkret die Arbeit zu erledigen ist.

Treffen alle diese Punkte jedoch zu, liegt tatsächlich Scheinselbständigkeit vor und damit im Grunde ein Angestelltenverhältnis.

Es ist keine klare Kante wann eine legale Selbständigkeit mit einem Auftraggeber und wann eine illegale Scheinselbständigkeit vorliegt. Dies prüft die Deutsche Rentenversicherung. Denn auch wenn eine legale Selbständigkeit mit einem Auftraggeber vorläge, so wäre diese dennoch rentenversicherungspflichtig (§ 2, Nr. 9 SGB VI).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Völlig falscher Ansatz. Es gibt kein Kleinunternehmer und auch kein Kleingewerbe.

Das kennt das Gewerberecht nicht. Das was du meinst ist die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG. Und das betrifft auch nur die Umsatzsteuer. Alle anderen Abgaben und Steuerarten bleiben von dieser Reglung unberührt.

Und diese 17.500€ betreffen nicht den Gewinn, sondern den Umsatz.

Und vom Umsatz gehen die Betriebskosten ab ( ja auch du hast Betriebskosten), was dann übrig bleibt ist dein Gewinn = dein Einkommen. Und das Einkommen hat nichts mit der § 19 UstG Reglung zu tun.

Und warum willst du deine sozialen Abgaben nicht zahlen?

Willst du ohne KV, PV da stehen?. Und du solltest auch an deine Rente denken und Beiträge zahlen.

Und zum Themascheinselbstständigkeit, schaue hier:

https://www.lexware.de/artikel/scheinselbststaendigkeit-was-unternehmer-und-selbststaendige-beachten-sollten/

Hallo Griesuh,

vielen Dank für Deine Hinweise. Habe mir eingehend Deinen Link durchgelesen. Ich gebe Dir in allen Argumenten recht. Bisher bin ich in gar keiner Art selbstständig, da ich kurz vor der Rente stehe. Ich beabsichtige, bevor ich überhaupt diesen Schritt vollziehe, erst einmal genaue Informationen zu sammeln. Hintergrund meines Gedankenspiels ist: Meine Rente fällt nach gut 47 Arbeitsjahren nicht gerade üppig aus (netto=knapp unter dem Existenzminimum) - Du kannst Dir vielleicht vorstellen was ich meine. Da habe ich mir gedacht, dass ich in naher Zukunft diese etwas aufstocken könnte. Nun ja. Deine Antwort war sehr hilfreich für mich. Nochmals recht herzlichen Dank.

Gruß Iwores.

Hallo Olaf aus NRW,

Vielen, vielen Dank für Deinen Tipp. Habe auch Deinen 'Link' umgehend nach verfolgt. Dass finde ich sehr super von Dir. Du hast mir sehr weitergeholfen. Ich bin zwar schon 63 Jahre und stehe kurz vor der Rente, aber sie reicht weder hinten noch vorn. Daher suche ich eine entsprechende Tätigkeit, die mich körperlich nicht stark fordert. Ich denke Du solltest dieses Fairness halber als Info von mir bekommen.