Was ist ein Patenkind?

4 Antworten

Bei einer Patenschaft geht es darum, dass die Eltern einer Person, der sie Vertrauen, die Erziehungsberechtigung übertragen, wenn sie nicht mehr im Stande sind diese selbst zu übernehmen. So kann auch Ein Pate ein Kind aufnehmen, dessen Eltern zwar noch leben, allerdings das Sorgerecht durch den Staat genommen wurde. Paten sind meist enge Freunde oder Verwante und sie sollen das Kind auch erziehen und unterstützen. Beim Begriff Pate muss man allerdings auch noch unterscheiden, dass es zum Beispiel eine krichliche, aber auch eine staatliche Patenschaft gibt. Die staatliche ist die oben beschriebene. Bei der kirchlichen kommt noch dazu, dass sich der Pate dafür bereit erklärt, dass Kind Gott und der Kirche näher zu bringen. Es hat also noch einen reigiösen Hintergrund. Bei beiden müssen jedoch Eltern und gewählter Pate zustimmen. Ich hoffe ich konnte dir damit ein bisschen helfen

Patenamt ist eine religiöse Angelegenheit, der Pate soll das Kind auf dem religiösen Weg begleiten, Taufpaten oder später der Firmpate.

Früher war es auch üblich, das ein Pate sich über das Patenkind gekümmert hat, wenn den Eltern etwas zugestossen ist

das ist heute nicht mehr so, das Jugendamt entscheidet, wohin dann das Kind kommt und die Paten spielen da überhaupt keine Rolle mehr.

also, ein patenkind ist heute nicht  wie ein eigenes Kind, man übernimmt keine Fürsorgepflicht, Patenkinder sind nicht erbberechtigt

wie weit man sich um das Patenkind kümmert, ist ein wenig von dem Verhältnis zu den Eltern abhängig und von einem selber.

ich kenne Kinderlose Paten, die sich sehr gerne um die Kinder kümmern und dadurch fast eigene Kinder haben, ich kenne andere Paten, sie beschränken ihren Kontakt auf eine Karte zum Geburtstag

verpflichtend ist da gar nichts, was man draus macht, hängt von einem selber ab

Die Paten werden bei der Taufe bestimmt und sind traditionell gesehen für die christliche Erziehung des Kindes zuständig.

In der heutigen Zeit verliert das aber immer mehr an Bedeutung - natürlich sollten die Paten Teil des Lebens sein, keinesfalls ist aber das Patenkind für sie "wie ein eigenes Kind". Es gibt auch keinerlei rechtliche Beziehung, man ist nicht dazu verpflichtet die Fürsorge im Todesfall der Eltern zu übernehmen, genauso wie Patenkinder keinerlei Erbanspruch haben.

Eine Patenschaft ist eine freiwillige Angelegenheit. Das wird nirgends vermerkt, außer im Kirchenbuch.