Was ist ein hoher Wohnwert bei der Balkon-/Terrassenflächen-Berechnung?
Ich weiß, dass folgende Kriterien einen besonders hohen Wohnwert aufweisen:
a) Größe/Zuschnitt,
b) Ausrichtung nach Süden bis Südwesten,
c) Blicks ins Grüne.
Meine Frage ist nun: Wozu zählt ein baum- und strauchloser Friedhof, dessen Mauer direkt ans Grundstück grenzt? Ist das ein Blick ins Grüne?
Normaler Wohnwert: Halbe/r Balkon/Terrasse wird berechnet, hoher Wohnwert: Ein Viertel Balkon/Terrasse wird berechnet.
1 Antwort

Die Anrechnung der Balkon-/Terrassenfläche ist in der Regel zu 25%, maximal jedoch zu 50% zulässig. In Ballungsräumen oder in Wohngegenden, in denen regelmäßig die Nachfrage höher als das Angebot sind, wird auch fast durchgehend der 50%-Wert berechnet, einfach aus dem Grund, da Freiflächen in Großstädten rar und entsprechend teuer sind. Schließlich erhöht eine nutzbare Außenfläche auch den Wohnwert beträchtlich. Insoferne ist weniger die Frage nach dem buchstäblichen "Friedhofsblick" relevant, sondern die Frage nach der Lage des Objekts insgesamt. Tip: Präzise Auskünfte erteilen die örtlichen Haus- und Grundbesitzervereine.

Das weiß ich - die WoFIV ist aber in den Details völlig vage, was genau dazu führt, dass regelmäßig in attraktiven Wohngegenden 50% berechnet werden, sofern der Balkon oder die Terrasse nicht gerade an einer Durchgangsstraße liegt. Da es zur WoFIV bis heute keine Durchführungsverordnung gibt, orientiert sich der Markt am Durchsetzbaren; deswegen habe ich ja auch geraten, die örtlichen Organisationen nach dem dort Üblichen zu befragen.

Danke Dir!
Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) sind Balkone bis Mietbeginn 31.12.2003 zu 50 % zu berechnen, ab dem 01.01.2004 zu 25 %. Ausnahme die Sachen in meiner Frage. Leider habe ich mich dort mit den Prozenten vertippt, es muss umgekehrt sein: Hoher Wohnwert 50 %, norm.Wohnwert 25 %.