Was ist ein erbschema?

2 Antworten

Diesen Begriff gibt es in der deutschen Rechtssprache nicht.  Es mag sein dass ihn jemand auf die Struktur der gesetzlichen Erbfolge anwendet und das "Schema" meint , nach dem diese Erbfolge geregelt ist:  Erben erster Ordnung sind die Kinder und Enkel des Erblassers, Erben zweiter Ordnung (wenn es keine Erben 1. Ordnung gibt) sind die Eltern bzw. Geschwister des Erblassers usw. Ich möchte aber eher annehmen, dass hier eine Verwechselung vorliegt und der "Erbschein" gemeint ist, also die nachlassgerichtliche Dokumentation der Person(en). die einen Erblasser beerbt haben, und die gegenüber Dritten, z.B. Banken, als Erbnachweis dient.

Doch diesen Begriff gibts es in Deutschland und mit 'erbschema' ist nicht das Erbe von einem verstorbenen gemeint,dass hat etwas mit Erbkrankheiten zutun. :D

Dann gehört der Begriff "Erbschema" also in den Bereich der Medizin oder der Vererbungslehre, aber nicht zur Jurisprudenz. 

Ich bin (leider !) nur für letzteren Bereich "zuständig" !

Ein Erbschein ist genau das, was schon dieser Begriff ausdrückt:

Ein Schema, was in mehr oder weniger geeigneter Art und Weise versucht, eine bestimmte Fragestellung zur Vererbung zu beantworten.

Es kann Phänotypen, wie auch Genotypen beschreiben, sich aber auch anderen Eigenschaften widmen.

Ein bekanntes Schema ist z. B. das Punnett-Schema. Es beschreibt die Kombination vererbter Allele in einfachen, wie auch komplexeren, Erbgängen.

Im einfachsten Fall für einen monohybriden Erbgang entsprechend den Mendel'schen Gesetzen.