Was ist die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 des Luftsicherheitsgesetzes?

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Hallo,

ich versuche mal, es einfach zu erklären:

Gem. LuftSiG müssen alle Personen, die in der Luftfahrt arbeiten, also bei Airlines, an Flughäfen, bei Flugzeugherstellern und Drittfirmen und die ständig Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen haben, sich einer Prüfung durch die Sicherheitsbehörden unterziehen. Diese Personen wären, um ein paar zu nennen, Fluglotsen, Piloten, Mechaniker, Flugzeugreiniger, Tankwagenfahrer, Ramp Agenten usw., also alle, die auf der "dunklen Seite der Macht", dem nichtöffentlichen Bereich, arbeiten.

Dabei werden diverse Register und Datenbanken abgefragt, z. B. beim MAD, beim Verfassungsschutz, dem Bundeszentralregister, beim BKA, der Ausländerbehörde etc.

Es wird überprüft, ob es wegen einer Straftat oder des Verdachts einer Straftat irgendwo Einträge gibt, die darauf hindeuten, dass man ein Sicherheitsrisiko darstellst. Dann wird der Arbeitgeber angewiesen, sofort den Zugang zu diesen Bereichen zu sperren.

Ein Verstoß gegen das Gesetz und die Mitwirkungspflicht kann bis zu 25.000 Euro kosten, im schlimmsten Fall auch Freiheitsstrafe.

Und interessant ist auch, dass gewisse Grundrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt sind.

Die überprüfende Behörde meldet das GO oder NO GO an den Arbeitgeber bzw. an das Luftfahrt-Bundesamt oder der Antragsteller muss die Unterlagen selbst bei der zuständigen Behörde abgeben, so z. B. die Piloten bei einem Antrag zur Verlängerung ihrer Lizenz.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Nicht nur das Personal, das in der Luftfahrt "arbeitet" muss sich dieser Überprüfung unterziehen, sondern auch Hobbypiloten müssen regelmäßig überprüft werden.

@Luftkutscher

OK, ja, die vergesse ich immer, da ich mich berufsbedingt nur ein wenig in der Berufsluftfahrt auskenne; sorry!

Am weiten Himmel und in den Aktenschränken der Behörden ist natürlich für alle Platz!

Hallo, Ich finde es ziehmlich Hammer das eine Behörde einfach frei nach Nase entscheiden kann wer am Flughafen arbeiten darf und wer nicht. Durch kleinste Sachen wie unbezahlte Rechnungen oder Jugend Sünden oder lange zurück geschehene Sachen die einem wiederfahren können im Leben unzuverlässig erklärt zu werden und so mit dem Rücken an die Wand gestellt zu werden ist eine Frechheit der Behörde und Gerichte die das zu lassen. Man sollte den macht Hahn mal zu drehen das geht einfach zu weit zu mal es keine Richtlinie gibt ab wann man unzuverlässig ist.keinerlei Tabellen usw das ist doch nicht normal das man sowas über sich ergehen lassen muss und mit sich so etwas machen lassen muss weil du sonst ja nicht deine Prüfung erhältst wenn du dem ganzen nicht zustimmst das ist diskriminierent und wiederspricht jeder menschlichen würde. Und in Deutschland sowie in anderen Ländern rüstet man sich damit das die Rechte eines jeden Menschen wahr genommen werden das ist leider Gottes nicht mehr der Fall und das seit Jahren ich ärgere mich darüber das man dagegen nichts unternehmen kann und das der Staat einem nicht dabei hilft.aber wenn ich 100 Euro steuern hinter ziehen würde wäre er gleich hinter mir her das ist so traurig und bemitleidens Wert geworden in den letzten 20 Jahren hat sich in Deutschland Bürokratie weiter breit gemacht statt abzubauen das ist wunderbar an der züp zu sehen

Nach "Nase" wird hier nichts entschieden, weil die niemand zu sehen bekommt. Vorstrafen sind immer doof, wenn man Arbeit sucht. Allerdings gibt es für die meisten Verfehlungen Tilgungsfristen, die auch bei der ZÜ greifen. Da muss man schauen, wie hoch die Verurteilungen waren und welche Delikte.