Was ist die Strafe für gefährliches überholen?

4 Antworten

Von einer Gefährdung des Straßenverkehrs ist immer dann auszugehen, wenn man mit hoher Sicherheit prophezeien kann, dass es zu einem Schaden an Eigentum oder Personen kommen kann.

 Ein Beispiel wäre die Gefährdung beim Überholen im Raum.

Wer die Entfernung des entgegenkommenden Fahrzeugs nicht richtig einschätzt, überholt und erst kurz vor dem anderen Fahrzeug wieder auf die rechte Seite einscherrt, stellt in diesem Moment eine Gefahr dar. 

Schließlich hätte durch dieses Verhalten auch ein schwerer Unfall geschehen können.

Juristen bezeichnen diese Sachverhalte als Beinahe-Unfälle. 

Geschieht hier jedoch nichts, beispielsweise durch ein beherztes Eingreifen des Gegenübers, liegt trotzdem eine Gefährdung im Straßenverkehr vor. 

Die oft dazu gerufene Polizei muss hier zusätzlich noch einmal entscheiden, ob ein Schadensfall wirklich hätte eintreten können.

Bußgeldkatalog Überholen

.bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Gefährdung250 €

2 Punkte1 Monat Fahrverbot  & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

https://www.bussgeldkatalog.org/ueberholen/

https://www.bussgeldkatalog.org/gefaehrdung/

Es war nicht knapp und der Polizist 200m dahinter, kann das mal gar nicht beurteilen, ob es knapp ist, ist relativ und entscheidet jeder anders.

@Bebschn

*als Ergänzung... wenn du versuchst eine hilfreiche Antwort zu geben, lies bitte zuerst die Frage, bzw Sachlage genau. Es war nicht im Überholverbot.

Nicht die Masse machts.

D.h. nur weil ihr mehr wart und meint recht zu haben heißt das nicht das es so ist.

Das ein Polizist privat bei sowas eingreift spricht schon stark dafür das dein Manöver nicht besonders verkehrssicher war.

Du kannst sicher widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, da wird aber mit großer Wahrscheinlichkeit nichts bei rumkommen. Von daher gib dich einfach zufrieden das du mit ner Ordnungswidrigkeit davon kommst und nicht mit einem Strafverfahren wegen Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs.

Nötigung? Meinerseits? Der Polizist hat mich mit eher Lichthupe genötigt!

@Bebschn

Wenn du überholst und der Gegenverkehr deswegen abbremsen muss ist das nunmal eine Nötigung.

Die "Nötigung" des Polizeibeamten ist irrelevant da er dienstlich tätig wird um dich zum anhalten zu bewegen. Sein privatwagen hat nunmal kein blaulicht u.ä. weshalb die lichthupe der einfachste und sicherste weg ist dich zum anhalten zu bewegen.

Wenn's blöd hergeht kostet dich gefährliches Überholen dein Leben und das Leben anderer unschuldiger. Also sei froh dass nix passiert ist und zahle was kommt - egal wieviel es ist, es ist ohnehin zu wenig, denn du machst nicht den Eindruck dass dir bewusst ist was passieren hätte können.

Moin,

aha, ein Polizist also, der außerdienstlich anderer Fahrer per Lichthupe nötigt, dann div. Personalien fotografiert und dann auch noch eine Strafe ankündigt? Ich meinen Augen ist das nicht sehr professionell bzw. fraghaft, ob das tatsächlich ein Polizist war.

Hat er sich vorgestellt? Hat er einen Dienstausweis bei sich gehabt und gezeigt?

Ich würde mir da jetzt keine Gedanken machen. Und falls doch was kommt, dann deine Kumpels als Zeugen angeben und Widerspruch einlegen...

Ja er hat sich vorgestellt und seine Ausweis gezeigt, jedoch könnte ich nicht zu 100% sagen, dass es ein echter war. Aber ich meine eine Waffe gesehen zu haben.