Was ist die Folge wenn Eltern ihre Kinder schlagen?

13 Antworten

Eindeutig haben Eltern kein Recht Kinder zu schlagen, oder ihnen GENERELL etwas zu verbieten, oder weg zu nehmen, oder das Kind zu etwas zu zwingen.

Gesetzliche Regelung

Am 2.11.2000 wurde das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet. Sein die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffender Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst:

»Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.« In § 16 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII wurden die Angebote der Jugendhilfe zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie um folgende Aufgabe erweitert:»Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.«

Zielsetzung der gesetzlichen Neuregelung ist es, nicht nur die Gewalt in der Erziehung zu ächten, sondern zugleich Eltern (und anderen Personensorge-Inhabern) Wege zur gewaltfreien Erziehung aufzuzeigen und sie dabei zu begleiten.

Hintergründe

Gewalt in der Erziehung ist weit verbreitetIn Deutschland gehört Gewaltausübung bei der Erziehung immer noch zum Alltag. Sie lässt sich wegen des Dunkelfeldes nur schwer erfassen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium der Justiz gehen davon aus, dass in Deutschland über 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen von ihren Eltern geohrfeigt und etwa 1,3 Millionen körperlich misshandelt werden - und davon 420.000 sogar häufig (vgl. ihr gemeinsames Informationsfaltblatt »Mehr RESPEKT vor Kindern«). Es liegen aber aus den letzten Jahren auch konkrete Erhebungen vor, die ein hohes Ausmaß an körperlicher Gewaltanwendung gegen Kinder aufzeigen. So gaben 81,5 Prozent der von Bussmann im Jahr 1992 in der BRD befragten 2.400 Jugendlichen an, geohrfeigt worden zu sein, 43,5% berichteten über deftige Ohrfeigen und 30,6 Prozent über eine sog. »Tracht Prügel«. In einer vom Kriminologischen Institut Niedersachsen in 4 deutschen Städten durchgeführten Befragung gaben 55,6 Prozent der Minderjährigen an, bis zu ihrem 12. Lebensjahr elterliche Gewalt erlitten zu haben (Pfeiffer u.a., 1998, S. 87).

Gewalt wird meist verharmlost Gewalt in der Erziehung wird meistens nicht nur von Eltern als rechtens angesehen, sondern durchweg auch von der Umwelt gebilligt. Zumindest werden immer noch »ein Klaps« und »eine Ohrfeige« (z.T. aber sogar auch die ominöse »berechtigte Tracht Prügel«) in weiten Kreisen der Bevölkerung (und zwar in allen Schichten !) als normales Erziehungsverhalten betrachtet und gerne mit abgegriffenen Redewendungen gerechtfertigt wie: »das hat noch keinem Kind geschadet« – z.T. noch bedenkenlos ergänzt um »bei mir war es genauso und aus mir ist ja auch etwas geworden«. Dabei wird (natürlich) verschwiegen, dass erwiesenermaßen auf »eine« Ohrfeige (oder Klaps) leicht zwei, drei, ja viele folgen und sehr schnell Schläge zum ganz selbstverständlichen Erziehungsmittel werden, wenn es darum geht, Kinder »zur Vernunft zu bringen« oder von unerwünschten Handlungen abzuhalten.

Körperliche Bestrafung ist unzulässig Die Ächtung jeglicher Körperstrafen war notwendig, um der Gewaltanwendung »schon von Kindheit an« jegliche Legitimation zu nehmen, denn sie stellen – unabhängig von ihrer Intensität – für Kinder stets eine Demütigung dar (ebenso: Gesetzesbegründung BT-Drucks. 14/1247, S. 8), die die Würde des Kindes verletzen.

Beispiele für unzulässige »körperliche Bestrafungen«: Jegliches Schlagen - und zwar nicht nur die ominöse »Tracht Prügel«, sondern auch »eine Ohrfeige« oder »ein Klaps« (in das Gesicht, auf Arm/Hand/Finger, Rücken, Gesäß), das Treten, aber auch heftiges Schütteln oder festes Drücken, Schubsen, Stoßen eines Kindes (meist beschönigend »hartes Zupacken« genannt), das »Ohr umdrehen«, an den Haaren ziehen, sowie das Anbinden oder Fesseln.

Bei wiederholtem Auftreten derartigen elterlichen Fehlverhaltens kommen Eingriffe des Familiengerichts in das Elternrecht gemäß §§ 1666, 1666a BGB bis hin zu Beschränkungen oder Entzug des Sorgerechts in Betracht und strafrechtlich stellen solche Verfehlungen – spätestens jetzt – stets Körperverletzungen bzw. Nötigungen dar.

Ich hoffe das FÜR DIE RATGEBER HIER nun endlich einmal geklärt ist das Eltern in Bezug auf körperliche Züchtigung NULL Rechte haben!! Sellbst zu einem Klaps, oder auch nur „einem kräftigen schütteln“ dürfen sie sich nicht hinreißen lassen! Die entsprechenden §§ habe ich ja als Beleg angegeben.

Mit freundlichen Grüßen, vor allem an alle Kinder und Jugendlichen

Michael

Und wie ist die Gewalt geregelt, die Kinder gegen Eltern ausüben? Gewalt ist keine Erziehungsmethode - aber gegen Dreistigkeit muss man einschreiten, sonst werden die Verhältnisse umgekehrt.

Hier klagten schon genug verunsicherte Mütter, die sich von ihren Kindern auf der Nase herumtanzen lassen und deren Sprösslinge sich auch in Schule und Kindergarten aggressiv verhalten und überall nur als Störenfriede auftreten.

Es ist alles relativ, manche Teenager provozieren, weil sie ne Ohrfeige wollen und wenn sie die nicht kriegen, schlagen sie auf kriminelle Art über die Stränge. Erziehung ist ein Balanceakt. Es kommt immer auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel an - auf beiden Seiten!

Wenn jemand anzeige erstattet gibts natürlich ein Verfahren wegen KV, was hoffentlich zu einer gerechten Strafe führt.

bei einer Anzeige ist die Folge eine Gerichtliche Strafe, denn es ist in Deutschland unter Strafe verboten seine Kinder zu schlagen

Die Kinder kommen ins Heim und die Eltern werden wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen verknackt

erstmal muss das jemand anzeigen, solange keiner was sagt passiert garnix.

anzeigen kann das jeder sowohl das betroffene kind als auch erzieher,lehrer,verwante oder nachbarn etc.

angezeigt wird sowas beim jugendamt (man könne auch zu polizei gehen aber die schicken auch nur das jugendamt) das jugendamt prüft dann mir regelmäßigen besuchen was an der sache dran ist und wird dann maßnahmen einleiten, je nach dem wie schlimm die misshandlungen dem kind gegenüber sind.

Für die Strafverfoldung ist immer noch ausschließlich die Polizei verantwortlich, nicht irgend ein Amt das im endeffekt keine Verfoldungskompetenzen hat.