Was ist die Definition von Untervermietung?

6 Antworten

Könnte die Hausverwaltung auf Unterlassung von Untervermietung klagen, bzw. deshalb ggfs. deshalb auch kündigen?

Ja, das kann die Hausverwaltung definitiv.

Grund ist, dass das Gesetz nicht von Untervermietung spricht. Sondern das Gesetz spricht von "Gebrauchsüberlassung", oder auch "Überlassung an Dritte".

Wie die Bezeichnung Überlassung schon sagt, geht es überhaupt nicht darum, ob Miete bezahlt wird oder nicht. Also auch die kostenlose Überlassung erfordert die Genehmigung durch die Vermietung.

Bei Lebenspartner und Sohn hat der Mieter aber regelmäßig ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 553 Abs. 1. Dennoch wird man dem Mieter nicht zugestehen können, Dritte ohne Erlaubnis oder Information des Vermieters in die Wohnung aufzunehmen - gleich ob ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis besteht oder nicht.

@Hackebeil96

Das musst du mir nicht erklären, ich kenne mich damit aus.

Ja, es kann ein berechtigtes Interesse geben. Dieses bedeutet aber nicht, dass der Vermieter nicht um Erlaubnis gefragt werden müsste. Das ist trotzdem nötig.

Und zweitens nennt der Fragesteller Personen, bei denen ich Zweifel habe, ob ein berechtigtes Interesse begründet werden kann.

Ein stinknormaler Mietvertrag, nur daß der Vermieter selber nur Mieter ist.

Im allgemeinen ist wohnen bis 6 Wochen unschädlich, ab 6 Wochen wohnen wird es echt sehr kritisch, egal! ob Du von denen Geld nimmst.. Und ANGEMELDET, ist eh kein Besuch mehr. Einige wenige Angehörrige muß der Vermieter aber dulden, z.B. Ehegatten und Kinder.

DU bewegst Dich auf sehr dünnem Eis.

Ob Du Geld nimmst oder nicht - jeder, der dort lebt, verursacht Kosten (zb Wasser) und sorgt für eine gewisse Abnutzung.

Dazu kommt das Thema der Überbelegung des Wohnraums.

Ja, dagegen kann die Verwaltung für gewöhnlich vorgehen.

Bist du Mieter der Wohnung? Bist du ihr Eigentümer? Das wäre zunächst mitzuteilen. Alles Andere ergibt sich aus deiner Antwort. Sobald die vorliegt, kommen die gefragten Infos (von mir).

Im Übrigen: Du kannst sie nicht anmelden (EMA), das muss jeder schon selbst mit Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung erledigen.