was ist der Unterschied zwischen zivil und Strafrecht?

7 Antworten

Der Staat hat das Gewaltenmonopol inne und stellt die Begehung bestimmte Taten unter Strafe, dazu gehört auch die vorsätzliche Sachbeschädigung nach § 303 Abs. 1 StGB. Aus einem Strafprozess bekommt ein Dritter jedoch kein Geld, auch nicht bei einer Geldstrafe, da die an den Staat geht.

Bei obigem Beispiel kann die eine Person noch (in einem Zivilprozess) den Ersatz des Schadens vom Schädiger verlangen, der nach § 823 Abs. 1 BGB zu ersetzen ist.

bei Strafrecht geht es immer un Straftaten. Hier klagt der S aat den Bürger an. In deinem BEispiel Sachbeschaedigung

bei Zivilrecht geht es um die Ansprüche von Personen gegen andere Personen in deinem BEispiel Sxhadensersatz

Beides. Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Bürgern (in diesem Fall Schadensersatz nach § 823 BGB) und das Strafrecht regelt eine Strafe für den Täter (hier Sachbeschädigung, § 303 StGB). Das Strafrecht verfolgt der Staat, eine mögliche Geldstrafe bekommt der Staat und nicht der Geschädigte. Das Zivilrecht dient dem Geschädigten dazu seinen Schaden ersetzt zu bekommen.

Sachbeschädigung ist strafbar, setzt aber bewussten Vorsatz voraus. Das ist dann Strafrecht.

Gleichzeitig hat der Besitzer der Hecke gegen den Täter noch einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadenersatz.

Beim Strafrecht stellt der Staat den Ankläger (Staatsanwalt), der Staat ist also klagende Partei. Beim Zivilrecht ist eine Zivilperson klagende Partei, weil sie einen Anspruch aus bürgerlichem Recht geltend machen will. Der Staatsanwalt kümmert sich nicht um die Begleichung der zivilrechtlichen Ansprüche, die muss der Geschädigte immer separat verfolgen.

Bem Strarfecht werden Straftaten verhandelt. Beim Zivilrecht private Streitigkeiten. Wobei Unternehmen im Sinne des Rechts auch privat sind.

In deine Beispiel ist es tatsächlich beides das zur Anendung kommen kann, wen der Besitzer den Schaden an der Hecke einklagt.

Da gibt es eine Strafrechtiche Anklage wegen Wandalismus oder Sachbeschädigung und Pribvatrecht wegen Schadenersatz, WENN der Täter nicht freiwillig bezahlt..Zahlt der Täter freiwillig, dann gibt es auch keinen Zivilprozess.