was ist der unterschied zwischen u25- ü25 bei der Argentur?
was ist der unterschied zwischen u25 und ü25(Arge)nächstes jahr werde ich 25 das heißt ich komme dann auf ü25 was bedeutet das für mich?
5 Antworten
Unter 25 steht dir nur der gekürzte Regelsatz je nach Alter zu,dass würden dann derzeit von 13 - 17 Jahren 302 € sein und von 18 - 24 Jahre dann 320 € und ab 25 steht dir dann der derzeit volle Regelsatz von 399 € zu !
Dazu kommt,dass du als U 25 nur in Ausnahmefällen Anspruch auf die Übernahme von KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) hast.
Wenn du dann 25 bist,dann steht es dir ohne weitere Voraussetzungen zu,du musst es nur beantragen.
Unter 25 kann das jobcenter behaupten das deine unterhalt zahlen müßen über 25 nicht und das jobcenter mus Ab 25 dir deine Angemnessene wohnung bezahlen und kann dich nicht einfach auffordern bei deinen eltern zu wohnen, Auch wen du das recht hättse zb mit 18 auszuziehen wen du das geld hättest.Die unter 25 reglung kann nur angewendet werden wen du zu diesem zeitpunkt noch in einer ausbildung bist wen du aber vorher deine Facharbeiterbrief bestanden hast hat die 25 jahre reglung keinerlei einfluß mehr auf dich.Da kann auch das jobcenter nicht mehr beahupten das deine eltern für dich unterhalt zahllen müßten..wen du deine Ausbildung beendet hast und ein Eigene wohnung hast muß das jobcenter auch diese kosten übernehmen
U25-jährige werden jeden Monat eingeladen,
Ü25-jährige werden alle 3 Monate eingeladen.
In meinen Augen ist das Schikane, da geht es nur um Motivation.
Warum Schikane?
Weil Eiscold anscheinend zu den Menschen zählt, die alles, was der Staat von ihnen verlnagt, für Schikane halten.
Ich meine, selbst wenn sie jeden Tag auflaufen müssten, die Zeit ist doch da...
Den Unterschied erläutert dir sicherlich gerne der Mitarbeiter beim Jobcenter oder du suchst mal im Internet danach.
Dass du eventuell mal daran denken solltest, deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
@isomatte
Du meinst sicher: die KdU einer eigenen Wohnung.
Wenn FS nämlich bei Mama und Papa lebt und diese bekommen Leistungen nach dem SGB II (oder sind Aufstocker), dann wird der Mietanteil (KdU) vom Filius durchaus vom Amt übernommen - wohlgemerkt: der von den KdU für die Wohnung der Eltern.