Was ist der Unterschied zwischen Recht und Anspruch?
Was ist der Unterschied zwischen recht und Anspruch ?
Zum Beispiel in BGB ist das Rücktritt ein recht und kein Anspruch. Wo genau ist der Unterschied?
7 Antworten
Recht kann in subjektives und objektives Recht unterschieden werden. Das objektive Recht sind die Gesetze und Vorordnungen.
Das subjektive Recht ist der Anspruch des Einzelnen, der sich aus dem objektiven Recht ergibt. Subjektives Recht ist also identisch mit dem Anspruch.
Das objektive Recht ist das SGB II. Das subjektive Recht ist der persönliche Anspruch eine Geldleistung zu bekommen.
Recht: du darfst etwas tun (oder lassen).
Anspruch: jemand anders muss etwas tun (oder lassen).
Einen Anspruch hat man, ein Recht muss man ausüben.
Den Rücktritt musst du erklären, er ist ein Gestaltungsrecht. Wenn du ihn nicht erklärst, dann tritt er auch nicht ein.
Einen Anspruch kannst du durchsetzen, aber nicht erklären.
Der Anspruch ist ein sozusagen ein unterhalb des Rechts und wird in §194 BGB definiert!
Seufz....blöde Autokorrektur: es sollte heißen "ist ein Unterfall des Rechts"
Hallo.
Einen Anspruch hat man. Ein Recht ein Anderer muss etwas tun/unterlassen.
Ja aber ein Anspruch muss ich doch auch erklären zum 985bgb