Was ist der Unterschied zwischen Grundsicherung und Hartz 4?

2 Antworten

ALG - 2 oder auch Hartz - 4 nach dem SGB - ll vom Jobcenter sind Leistungen zum Lebensunterhalt und der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung !

Die Grundsicherung gibt es bei Altersrente oder voller dauerhafter Erwerbsminderungsrente nach dem SGB - Xll - vom Sozialamt,da wird dann die Rente dementsprechend aufgestockt,bis dann der Grundbedarf ( Regelsatz + angemessene KDU - ) gesichert ist.

Kann sie also mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten bzw.würde nur vorübergehend Erwerbsgemindert sein,dann müsste sie bzw.ihr einen ALG - 2 Antrag beim Jobcenter stellen.

Thepatismy 
Fragesteller
 10.08.2015, 11:59

Ja wollten wir ja aber die wollten das Grundsicherung beantragt wird da eigentlich ihre Eltern für sie zuständig sind

isomatte  10.08.2015, 12:40
@Thepatismy

Das ist ALG - 2,wird nur umgangssprachlich Grundsicherung genannt,dann muss dazu ein weiteres Formular ( Anlage ) UH 3 ausgefüllt werden !

Diese Anlage dient der Feststellung von vorrangigen Unterhaltsleistungen der Eltern für ein unter 25 jähriges Kind.

Sollten die Eltern getrennt leben,also geschieden sein,dann muss jeweils eine Anlage für jedes Elternteil ausgefüllt werden.

Den Hauptantrag und diese Anlage findest du im Internet,die kann man ausdrucken und dann ausgefüllt mit dementsprechenden Nachweisen abgeben.

Wenn sie ohne Zusicherung auf Kostenübernahmen der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) umgezogen ist,dann wird sie diese auch bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres nicht bekommen,es sei denn,dass sie vorher heiraten würde oder ein Kind bekommt.

Dann steht ihr nämlich nur ihr gekürzter Regelsatz von derzeit 320 € zu ( von 18 - 24 ) und davon würde dann das Kindergeld bis auf max.30 € Versicherungspauschale angerechnet.

Ihr würden dann also max.166 € pro Monat zustehen,wenn sie kein Erwerbseinkommen außer das Kindergeld hätte,was ihr dann von den Eltern zustehen würde,sollten die keinen Unterhalt zahlen bzw.zahlen können.

Im Volksmund ist es das Gleiche.

Allerdings bekommt jemand Grundsicherung, das gar nicht arbeiten kann.

ALG II (Hartz IV) gibt es nach SGB II, Grundsicherung nach SGB XII.

Schaut auf den Bescheid, nach welchem Gesetzbuch Deine Freundin ihr Geld bekommt.