Was ist der Unterschied zwischen Exmatrikulation und Zwangsexmatrikulation?

1 Antwort

Bei einer ordentlichen Exmatrikulation auf Antrag durch den Studenten kann man das Studium jederzeit wieder aufnehmen. Man muss sich dann eben nur noch einmal bewerben und sich die erbrachten Studienleistungen anerkennen lassen. Letzteres ist aber zumindest in der Regel kein Problem, wenn man sich wieder an der gleichen Hochschule immatrikulieren möchte.

Bei einer Zwangsexmatrikulation oder genauer: einer Exmatrikulations von Amts wegen wird es etwas komplizierter.

Hier ist eine erneute Immatrikulation in den gleichen Studiengang üblicherweise nur dann nicht möglich, wenn man exmatrikuliert wurde, weil man seinen Prüfungsanspruch endgültig verloren hat - man also in einer vorgeschriebenen Prüfung alle Prüfungsversuche verbraucht hat.

Man ist dann aber nur für diesen Studiengang bzw. Studiengänge, in denen diese eine Prüfung ebenfalls vorkommt, deutschlandweit gesperrt. Andere Studiengänge können trotzdem noch aufgenommen werden.

Andere Gründe für eine Zwangsexmatrikulation, wie etwa das Nichtbezahlen von Gebühren oder eine versäumte Rückmeldung, führen nicht zu einer dauerhaften Sperre für das Studium. Allerdings kann es je nach Bundesland und der entsprechenden Gesetzgebung eine zeitlich begrenzte Immatrikulationssperre geben, wenn man z.B. wegen bestimmten Straftaten exmatrikuliert wurde.

Beste Grüße!