Was ist der Unterschied zwischen einer informatorischen Anhörung und einer Zeugenvernehmung?

3 Antworten

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Mit einer informatorischen Befragung versucht der Vernehmungsbeamte zunächst eine Übersicht über den zugrundeliegenden Sachverhalt zu erhalten. Stellt sich im laufe dieses Gespräches heraus, dass der Befragte als Zeuge, Beschuldigter oder Betroffener in Betracht kommt, muss er die Befragung sofort beenden und ihn je nach seinem neuen Status als solcher darauf hinweisen und ggf. belehren.

Däumchen

Eine anhörung kann auch bei Leuten gemacht werden, die nur was vom Hören-Sagen her kennen. Es wird ganz allgemein gefragt, ob der Angehörte was zu einer Person oder einem Umstand sagen kann.

Ein Zeuge wird nach seinem tatsächlichen Wissen über eine Person oder die Umstände befragt.

Bei einer Vernehmung als Zeuge wird man beeidigt vor dem Richter und muss die Wahrheit sagen. Erscheint man als geladener Zeuge nicht, kann man ein Ordnungsgeld bis zu 1.000 € bekommen. Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen von Peter4711 und Katzentatze an.

Justika, erlaube mir die kurze Kritik: Man wird - aber nur auf Antrag von einer der beiden Parteien - vereidigt.