Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt?

1 Antwort

Hi Raupe,

nach der Einschränkungsmöglichkeit von Grundrechten unterscheidet man insbesondere:

  1. Grundrechte mit einfachem Gesetzesvorbehalt
  2. Grundrechte mit qualifiziertem Gesetzesvorbehalt
  3. Grundrechte ohne Gesetzesvorbehalt (Vorbehaltlos gewährleistete GR)

Ein einfacher Gesetzesvorbehalt liegt vor, wenn das Grundgesetz für Eingriffe nur verlangt, dass sie durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes erfolgen (z.B. Art. 2 I, Art. 2 II, …). An dieses Gesetz werden keine besonderen Anforderungen gestellt.

Ein qualifizierter Gesetzesvorbehalt erfordert für Eingriffe ein Gesetz, welches besondere Anforderungen erfüllt, etwa an bestimmte Situationen anknüpft, bestimmten Zwecken dient oder sich bestimmter Mittel bedient. So z.B. Art. 5 II GG („Allgemeines Gesetz“).

Deine Frage wozu das PolG und die StPO gehört ist so offen gestanden etwas unklar. Es fehlt der Bezug zu dem Grundrecht, in der Regel erfüllen die genannten Tatbestände aber die besonderen Anforderungen des Gesetzesvorbehalts. So ist z.B. jedes Gesetz des PolG oder der StPO ein "allgemeines Gesetz" i.S.d. Art. 5 II GG.

Viele Grüße, JS