Was ist der Unterschied zwischen Doppik und Kameralistik bzw. was ist das überhaupt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist ziemlich kompliziert.

Eigentlich ist ja der Betrieb darauf ausgerichtet, Gewinne zu erziele, d.h. Einnahmen und Ausgaben miteinander zu vergleichen (doppische oder kaufmännische Buchführung)

Ein Kommune/Bundeslandt hat ja hingegeben auch Aufgaben wahrzunehmen, bei denen kein "Gewinn" im materiellen Sinne erwirtschaft werden kann. (Straßenbau, Kultur, Schulen, etc.)

Deswegen wurde dort bis vor einigen Jahren die "kameralistische" Buchführung verwendet, d.h. Einnahmen und Ausgaben wurde aufgelistet, ohne zu versuchen einen "Gewinn" zu erwirtschaften.

In den letzten Jahren geht aber auch die öffentliche Verwaltung dazu über die Doppik-Buchführung einzusetzen, einfach um auch zu sehen, was kostet z.B. die Bearbeitung eines Bauantrages tatsächlich und arbeitet die Verwaltung kostendeckend.

Und keine Angst, ich weiß (ich bin in einer Verwaltung tätig) das ist auch für "altgediente" Hasen eine enorme Umstellung.

Doppik heißt doppelte Buchführung, also etwas das, was du in der kaufmännischen Schule gelernt hast. Nun bin ich überhaupt kein Fachmann in der Buchführung der öffentlichen Verwaltung, weiß aber, dass das die Kameralistik ist. Bei ihr werden nur Einnahmen und Ausgaben gebucht bzw. betrachtet, es entfällt das Buchen von Aufwendungen und Erträgen, wie du es aus der Doppik gewöhnt bist. Das weiß ich zur Sache. Und dann noch: Lass dich von bornierten Stieseln nicht entmutigen, du wirst dich einleben und die Dinge verstehen und dann hoffentlich eine Bedienstete(r) (schreckliches Wort) im öffentlichen Dienst werden, wie sich der Bürger das wünscht. Dir alles Gute

Was in der Privatwirtschaft seit jeher selbstverständlich ist, soll jetzt auch in der öffentlichen Verwaltung eingeführt werden – die doppelte Buchführung. Die Doppik (doppelte Buchführung in der Kommunalverwaltung) löst die Kameralistik ab. Mit der Reform des kommunalen Haushaltsrechts zum 01.01.2006 haben die öffentlichen Verwaltungen sechs Jahre Zeit, ihre Finanzverwaltung auf die Doppik umzustellen. Für einen Übergangszeitraum bis zum 01.01.2012 bestehen die bisherige Kameralistik und die Doppik in verschiedenen Verwaltungen. Lies dir doch einfach mal meinen Beitrag im Blog "Öffentliche Verwaltung" unter http://www.oeffentlicheverwaltung.net/von-der-kameralistik-zur-doppik durch.