Was ist der Unterschied zwischen arglistiger Täuschung und verstecktem Mangel?

3 Antworten

Bei einer arglistigen Täuschung wusste der Verkäufer von diesem Mangel und hat ihn Dir bewusst verschwiegen. Einen versteckten Mangel musste der Verkäufer hingegen nicht zwangsläufig kennen.

Nein, das sind schon zwei verschiedene Begriffe, allerdings muss man sie aus unterschiedlicher Perspektive sehen, und beides kann ggf. auch miteinander einhergehen:

Ein Verkäufer kann einen Käufer arglistig täuschen, indem er ihm wider besseres Wissen Falschinformationen zum verkauften Produkt macht, absichtlich Mängel verschweigt, ein komplett dysfunktionales Produkt verkauft o. ä.

Ob ein Mangel "versteckt" ist, entscheidet sich hingegen aus Käuferperspektive. Der bekommt eine Ware auf den Tisch, wird sie vielleicht einer oberflächlichen Prüfung unterziehen, und wenn sie "gut" aussieht, dann wird gekauft. Wenn er dann nach zwei Wochen feststellt, dass irgendwas aber gar nicht funktioniert (z. B. weil bei einem technischen Gerät erst nach zwei Wochen eine bestimmte Funktion erstmalig genutzt werden soll), dann ist das aus Käufersicht ein versteckter Mangel gewesen. Es ist dann nicht untypisch, dass ein argloser Verkäufer diesen Mangel gar nicht kannte. Zum Beispiel weil er selbst auch nur ein eingeschweißtes Elektro-Kleingerät weiterverkauft hat, und es gar nicht selbst geprüft hat.


Sofern ein Verkäufer Kenntnis über einen versteckten Mangel hat, diesen dann dem Käufer (natürlich wissentlich) verschweigt, liegt eine arglistige Täuschung vor. 

Kennt der Verkäufer diesen Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht, bleibt es beim versteckten Mangel.

Im Mietrecht beginnt die Verjährung am Tag des Auszugs. Stellt ein Vermieter zum Beispiel erst nach 6 Monaten ( plus 1 Tag) fest, dass der Mieter Schäden hinterlassen hat, die bei der Wohnungsübergabe nicht sichtbar waren (versteckte Mängel) kann er diesen nicht mehr dafür haftbar machen.