Was ist der Geschäftswert bei den Notarskosten bei einer Erbauseinandersetzung?

2 Antworten

Da bisher noch keine Antwort gegeben wurde, will ich Dir zwei Links nennen, die Dir vielleicht weiter helfen.

http://www.anwalt.org/erbauseinandersetzung/

Wenn Du ziemlich nach unten scrollst, findest Du Angaben über die Kosten.

http://www.erbrecht-heute.de/Notar-Kosten.html

Hier findest Du allgemeine Angaben zu den Kosten

Ich selbst habe keine Erfahrung und kann daher nur mutmaßen:

Ich würde es so verstehen, dass der Notar den Wert der ganzen Immobilie ansetzt, denn zunächst gehört Dir doch nicht "bereits die Hälfte", erst nachdem er seine Arbeit abgeschlossen hat, gehört das Haus jedem zur Hälfte.

Logisch erscheinen würde mir, wenn er den Gesamtwert ansetzte und die Kosten dann hälftig auf die beiden Erben verteilen würde. Aber wie gesagt, reine Mutmaßung.

Hallo,

frage deinen Notar, der kann es dir erklären.