was ist Außenprüfung gem. §§ 2 ff Schwarzarbeitsbekämpfung?
Hallo,
mein Freund hat vor kurzem einen Schreiben vom Zoll bekommen, das sie seine Geschäftsstelle besuchten aber niemanden gefunden haben. Er soll sich bei denen melden wegen "Außenprüfung gem. §§ 2 ff Schwarzarbeitsbekämpfung/SchwarzArbG"
Warum wird sowas durchgeführt, um was geht es genau und ist das nur eine Kontrolle oder wurde er Angezeigt ?
Im Internet wurde nachgeschaut aber verstehen dennoch nicht, weil mein Freund sich nur beim Gewerbeamt gemeldet hatte als Selbstständig aber lange nicht mehr ist. Er hat sich aber noch nicht abgemeldet weil er dachte das er vielleicht in Zukunft wieder etwas findet.
Kann man ein Einspruch einlegen, warum muss er anrufen wenn die Prüfen möchten, da er dann Bescheid weißt das die prüfen möchten und sowas glaube ich ohne Bescheid geben, stattfindet. Wird das bis zu Gericht gehen oder brauchen die Beweismateriallien um was dagegen zu tuen ?
er hatte im Internet eine Anzeige gestellt, wo es aussieht als ob er ein Arbeitgeber ist und Mitarbeiter einstellt aber das ist nicht der Fall, denn er war nur auf der Suche und wenn was ergeben hätte, so würde er selbstverständlich die Mitarbeiter Gesetzlich einstellen und nicht Schwarz.
Ich hoffe uns kann es jemand ausführlicher erklären, was "Außenprüfung gem. §§ 2 ff Schwarzarbeitsbekämpfung/SchwarzArbG" ist und weshalb das durchgeführt wird und was passieren könnte ?
Ich bitte um hilfreiche und vernünftige Antworten. Vielen Dank im vorraus
3 Antworten

Dein Freund hat ein Gewerbe angemeldet und eine Geschäftsstelle. Diese soll nun überprüft werden. Das darf der Zoll auch. Sie überprüfen die Mitarbeiter wenn es welche gibt und die Bücher bzw. Geschäftsunterlagen. Wenn er nicht mehr selbstständig arbeitet hätte er sein Gewerbe ruhend melden müssen. Es kann sein das sie aufgrund der Internetanzeige eine Prüfung vornehmen wollen. Er wird also alle Geschäftsunterlagen offen legen müssen um zu beweisen das er schon länger nicht mehr selbstständig gearbeitet hat.

Vielleicht wird die Prüfung aufgrund des Inserats durchgeführt.
Außenprüfung bedeutet, dass ein Beamter (Zoll, Finanzamt u. ä.) außerhalb der Dienststätte, im Außendienst, etwas prüft - aslo vor Ort z. B. Kassenbücher, Ordner, Festplatten usw. auf Hinweise einer illegalen Tätigkeit, Steuerhinterziehung etc. druchsieht.
Beim Verdacht der Schwarzarbeit dürften eventuell unterlassene Meldungen und Zahlungen an Sozialversicherungsträger, Steuererklärungen etc. sehr interessant für den Prüfer sein.

Ob es jetzt eine Anzeige gab oder aber nur der Verdacht besteht, ist eigentlich in dem Fall uninteressant. Tatsache ist jedoch, dass der Zoll überprüfen möchte, ob er Leute schwarz bei sich beschäftigt.
Wenn er ein reines Gewissen hat, dürft es doch wohl kein Problem sein, dass er sich bei denen meldet und dann erfährt er garantiert auch genau, um was es geht. Wenn er Einspruch einlegen möchte oder gegen eine Prüfung vorgehen möchte, machte er sich ja unweigerlich mehr als verdächtig...