was ist Außenprüfung gem. §§ 2 ff Schwarzarbeitsbekämpfung?

3 Antworten

Dein Freund hat ein Gewerbe angemeldet und eine Geschäftsstelle. Diese soll nun überprüft werden. Das darf der Zoll auch. Sie überprüfen die Mitarbeiter wenn es welche gibt und die Bücher bzw. Geschäftsunterlagen. Wenn er nicht mehr selbstständig arbeitet hätte er sein Gewerbe ruhend melden müssen. Es kann sein das sie aufgrund der Internetanzeige eine Prüfung vornehmen wollen. Er wird also alle Geschäftsunterlagen offen legen müssen um zu beweisen das er schon länger nicht mehr selbstständig gearbeitet hat.

Vielleicht wird die Prüfung aufgrund des Inserats durchgeführt.

Außenprüfung bedeutet, dass ein Beamter (Zoll, Finanzamt u. ä.) außerhalb der Dienststätte, im Außendienst, etwas prüft - aslo vor Ort z. B. Kassenbücher, Ordner, Festplatten usw. auf Hinweise einer illegalen Tätigkeit, Steuerhinterziehung etc. druchsieht.

Beim Verdacht der Schwarzarbeit dürften eventuell unterlassene Meldungen und Zahlungen an Sozialversicherungsträger, Steuererklärungen etc. sehr interessant für den Prüfer sein.

Ob es jetzt eine Anzeige gab oder aber nur der Verdacht besteht, ist eigentlich in dem Fall uninteressant. Tatsache ist jedoch, dass der Zoll überprüfen möchte, ob er Leute schwarz bei sich beschäftigt. 

Wenn er ein reines Gewissen hat, dürft es doch wohl kein Problem sein, dass er sich bei denen meldet und dann erfährt er garantiert auch genau, um was es geht. Wenn er Einspruch einlegen möchte oder gegen eine Prüfung vorgehen möchte, machte er sich ja unweigerlich mehr als verdächtig...