Was hat es mit einem negativ zu versteuerndes Einkommen auf sich?
Ich habe im betreffenden Jahr Gehalt, Übergangsgeld und Krankengeld bezogen. Da der Gehaltsanteil sehr niedrig war (längere Erkrankung) beläuft sich die Einkommenssteuer auf 0,- und das zu versteuernde Einkommen ist negativ. Lt. Programm haben die Lohnersatzleistungen keine steuerliche Auswirkung. Wenn ich das richtig verstehe, kann ich daher leider auch nicht etwaige außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Krankheit ansetzen, da sie sich sowieso nicht aufs Ergebnis auswirken. Liege ich da richtig oder macht es Sinn die außergewöhnlichen Belastungen en Detail anzugeben?
5 Antworten
Die Mühe kannst Du Dir leider sparen. Wenn Deine Werbungskosten Dein Gehalt übersteigen würden, hättest Du negative Einkünfte und damit die Möglichkeit, den Verlust zurück- oder vortragen zu lassen. So aber "verpufft" alles. Möglich wäre vielleicht noch, wegen den geringen Einkommens nachträglich eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse zu beantragen - dann hättest Du wenigstens etwas von den Ausgaben.
Nein lohnt sich nicht. Verlustvor- und rückträge beziehen sich nur auf die Einkunftsarten, also nicht auf agB.
Eink-Steuer-Erkl. ist doch nur sinnvoll, wenn man Steuern eingezahlt hat. Du erhälst keine Rückzahlung, wenn Du nichts eingezahlt hast.
Allerdings sind Rückstellungen aus negativen Bescheiden wertvoll für Folgejahre; dann werden diese Reserven vom Finanzamt später mit evtl. Steuerbelastungen verrechnet. Ich würde immer eine EKSt-Erklärung machen. Habe diesen Vorgang schon selbst beim FA erlebt und war damals angenehm überrascht.
Ja allerdings ist der Fragesteller sogar verpflchtet eine ESt-Erkl. abzugeben, da er wahrscheinlich über 410 € Lohnersatzleistungen bezogen hat.
gebe sie an. Im Zweifel kannst Du sie nachträglcih (als Verlustvortrag) im nächsten Jahr absetzen.
Genaueres wirs Du nur über einen Stueerberater heraus bekommen. Lohnt sich aber nur, wenn Du sehr viel Steuererstattung erwartest - in deinem Fall also eher auf ein paar Kröten verzichten als durch einen Stuerberater Verlust einzufahren.
Oder zur Lohnsteuerhilfe!
Das macht Sinn, da du zwar zum großen Teil keine Steuern gezahlt hast, aber z.B. musstest du ja Geld für Arztfahrten, Medikamente und so weiter aufwenden.