was hab ich für rechte mit einem fahrzeugbrief?
Mir schuldet ein bekannter eine grössere summe geld welches er mir momentan nicht zurückzahlen kann nun will er mir als pfand die fahrzeugpapiere von seinem mottorad geben. Nun frage ich mich was kann ich mit damit anfangen habe ich das recht wenn es hart auf hart kommt dieses dann zu verkaufen ( vielleicht kann ich mich ja in den fahrzeugbrief eintragen lassen ? ) oder muss ich auch das mottorad besitzen kann mir einer weiterhelfen finde leider nur verwirrende antworten im i-net Also was kann ich mit den papieren anfangen
danke für antworten
5 Antworten
DAmit kannst Du nicht viel anfangen. Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung ist nicht der Eigentümer des FAhrzeuges, steht sogar oben drauf. Also mach einen Kreditvertrag mit ihm, vereinbart Rückzahlungsfristen, dann kannst Du das Geld einklagen, falls er nicht zahlt. Und im Notfall das Motorrad oder was er sonst noch hat pfänden lassen, (falls er was hat) Ansonsten: einem nackten MAnn kannst Du nicht i die Tasche greifen.
Was hast Du von den Fahrzeugpapieren, nichts. Davon hast Du Dein Geld auch nicht wieder. Laß Dir was anderes einfallen um an Dein Geld zu kommen. Oder zum Verkehrsamt, das Motorrad auf Deinen Namen anmelden.
Grds. kann der Halter ohne die Papiere das Motorrad nicht verkaufen - es sein denn, er meldet an Eides Statt versichert deren Verlust und beschafft sich neue :-(
Im Prinzip also wertloses Pfand, denn ohne Motorrad kannst du nur die Papiere verkaufen oder den Schrotthaufen nach einem Unfall :-(
Du willst dein Geld zurück? Dann vereinbare einen Darlehensvertrag mit monatlicher Ratenzahlung und Kündigungsklausel bei Verzug. Dann kannst du die Restsumme einklagen und (ggf. das Motorrad) pfänden lassen.
G imager761
Was bringt dir der Brief, wenn er noch mit dem Motorrad rumfährt und zu Schrott fährt?
der fahrzeugbrief ist KEIN eigentumsnachweis, damit kannst du nichts anfangen, weil im kaufvertrag auch die zusicherung des verkäufers stehen muss, dass das kfz sein eigentum ist...
doch in einen guten kaufvertrag MUSS es sein, oder ist der ADAC blöd und du der oberschlaue?
doch in einen guten kaufvertrag MUSS es sein,
Es gibt Unterschiede zwischen einem Kaufvertrag und einem guten Kaufvertrag?
oder ist der ADAC blöd und du der oberschlaue?
Offensichtlich. Eine derartige Regelung ist ziemlich sinnfrei, weil sich schon aus § 433 (1) BGB ergibt, was die Pflicht des Verkäufers ist, nämlich die Übertragung des Eigentums an den Käufer frei von Rechten Dritter. Was also ist mit der Klausel gewonnen? Und vor allem, warum muss deiner Meinung nach jeder Kaufvertrag eine solche Klausel enthalten? Wer hat etwas davon? Und was?
Davon ganz abgesehen ist in dem ADAC-Vertrag mindestens eine unwirksame Klausel enthalten (Gewährleistungsausschluss durch AGB).
Nein, muss nicht.