Was gilt es beim Floß-Bau und Floß-Fahren zu beachten?

So soll das ganze Ding aussehen. - (Recht, Wasser, Kanu)

3 Antworten

Du musst mal herausfinden, ob die Lippe eine Landes- oder gar Bundeswasserstraße ist. Bei uns fließt die Müritz-Elde-Wasserstraße vorbei. Die wird zwar nicht von der Berufsschifffahrt benutzt, aber von Freizeitskippern, und ist eine Bundeswasserstraße. Alles was auf einer Bundeswasserstraße herumschwimmt muss eine Regitrierungsnummer haben. (Also eine Art Nummernschild). Diese Nummer bekommst Du bein zuständigen Bundesschifffahrtsamt relativ problemlos. Sofern Du dein Floß nur privat nutzen willst, war es das dann. Aber für gewerbliche Nutzung (Vermietung) brauchst Du noch ein Schwimmfähigkeitszeugniss. Und das wird dir nicht ausgestellt werden. Wenn die Lippe einfach nur ein Fluß ist, musst Du mal prüfen, ob es aus Umweltschutzgründen irgendwelche Beschränkungen gibt (bei uns hier ist es immer die Bachmuschel, die für Streckensperrungen sorgt). Aber davon abgesehen kannst Du auf einem Fluß herumschippern mit was Du willst.

Hallo, das ist ganz unterschiedlich geregelt. Da musst Du Dich vor Ort erkundigen. IdR brauchst Du eine Abnahme und eine Genehmigung. Ein Floß, da nicht motorisiert, ist ein Schwimmkörper. Das ist nicht überall zugelassen. Könnte sein, dass es evtl. mit einem Motor dran einfacher wird. Muss aber nicht. Wie gesagt, die Anfoderungen sind überall unterschiedlich.

Hallo TinaLisaTina,

vielen Dank für die zeitnahe Antwort. Wo erfahre ich denn welche Regelung speziell für die Lippe gilt? Beim Kreis? Beim Umweltamt? Welche rechtliche Regelung liegt dem ganzen denn zugrunde? 

@einfachSimon

Frag mich nicht nach den rechtlichen Grundlagen. Da wird es eine Menge geben. Ich vermute mal, du wirst hier fündig: www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/

Ansonsten wie #noname68 schreibt, ist das Wasser- und Schifffahrtsamt Dein Ansprechpartner.

frage am besten beim zuständigen wasser- und schifffahrtsamt nach, was zu beachten ist oder welches befähigungszeugnis der fahrzeugführer haben muss. ganz ohne geht es leider nie auf einem schiffbaren fluss.

Nun ich würde die Lippe nicht als schiffbar bezeichnen. Da paddeln lediglich ein paar andere Kanuten. Ist also keine Schifffahrtstraße o.ä.. Ist lediglich für einen Hobbyausflug gedacht.

@einfachSimon

sobald auf einem fließenden gewässer motorisierte fahrzeuge unterwegs sind, bzw. fahren dürfen, wird es reglementiert. das müssen nicht unbedingt große binnenschiffe sein. also ein grund mehr zu fragen, ob es gestattet ist und was erforderlich ist.

nach deiner zeichnung müssen die brücken mind. 3 meter hoch sein, damit dein floß und die mitfahrer gefahrlos drunterdurch fahren können; also werden da auch andere motorboote fahren