Was gibt es für eine Strafe bei besitz von Cannabis bei Jugendlichen?
Hey User, hab eine Frage hab einen Kumpel der eine Anklage bekommen hat weil er insgesamt 9x im Besitz von Cannabis war ( Angeklagt wegen Verstoss ggn Bmtg ) . Er hatte bisher keine Drogeneinträge oder sonstiges eigentlich auch eine saubere Akte er hat einmal 16 Sozialstunden bekommen zu einem Fall der dann fallen gelassen wurde. Er hat mit dem Konsumieren natürlich aufgehört er ist 16 aber am Tag der Verhandlung wird er 17 was kann ihm passieren ? ( das gute ist er hat nun auch einen Ausbildungsvertrag unterschrieben ) als er damals mit diesen Sachen erwischt wurde hatte er weder Schule noch Ausbildung er will nun alles besser machen Würde mich über hilfreiche Antworten freuen
( er lebt in Bayern-München ) Danke
3 Antworten
Bayern ist bekannt dafür bei Drogendelikten weitaus härter zu verfahren als Gerichte im restlichen Bundesgebiet. Wenn Dein Kumpel alleridngs zum Gerichtstermin eine gute sogenannte "Sozialprognose" bekommt, dann wird mit hoher Wahrscheinlichkeit maximal eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von einigen Monaten ausgesprochen. Das kommt auf die jeweiligen Mengen an und ob neben dem Ankauf von Cannabis ggfs. auch eine Weitergabe stattgefunden hat.
Für eine gute Sozialprognose sind erfoderlich: Gute familiäre Verhältnisse, Arbeit oder Ausbildung, Abgrenzung von anderen kiffenden Jugendlichen, ein sauberer Clean-Status ( = nachgewiesene Drogenfreiheit), höfliches und kooperierendes Verhalten bei Gericht. Auf jeden Fall kommt noch Jugendstrafrecht zur Anwendung; deshalb sollte Dein Kumpel aus eigenen Stücken baldmöglichst mit der Jugendgerichtshilfe Kontakt aufnehmen.
Es wird nach wie vor Jugendstrafrecht angewendet werden. Allerdings sollte bei einem Wiederholungstäter die Strafe wohl etwas höher ausfallen als beim ersten Mal.
Nochmal Sozialstunden. Aufgrund des Alters und der Ausbildungsstelle wird das Gericht nicht mehr geben. Immerhin funktioniert er so für die Gesellschaft, mit Arbeit etc. Also wieso hohe Strafen? ;) Er soll sich keine Sorgen machen. Wegen dem Alter, falls du meinst er wird anders behandelt weil er 17 geworden ist, kann ich widersprechen. Für die Verhandlung zählt immer einzig und allein das Alter zum "Tatzeitpunkt". mfg