Was gibt es für eine Strafe bei besitz von Cannabis bei Jugendlichen?

3 Antworten

Bayern ist bekannt dafür bei Drogendelikten weitaus härter zu verfahren als Gerichte im restlichen Bundesgebiet. Wenn Dein Kumpel alleridngs zum Gerichtstermin eine gute sogenannte "Sozialprognose" bekommt, dann wird mit hoher Wahrscheinlichkeit maximal eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von einigen Monaten ausgesprochen. Das kommt auf die jeweiligen Mengen an und ob neben dem Ankauf von Cannabis ggfs. auch eine Weitergabe stattgefunden hat.

Für eine gute Sozialprognose sind erfoderlich: Gute familiäre Verhältnisse, Arbeit oder Ausbildung, Abgrenzung von anderen kiffenden Jugendlichen, ein sauberer Clean-Status ( = nachgewiesene Drogenfreiheit), höfliches und kooperierendes Verhalten bei Gericht. Auf jeden Fall kommt noch Jugendstrafrecht zur Anwendung; deshalb sollte Dein Kumpel aus eigenen Stücken baldmöglichst mit der Jugendgerichtshilfe Kontakt aufnehmen.

Es wird nach wie vor Jugendstrafrecht angewendet werden. Allerdings sollte bei einem Wiederholungstäter die Strafe wohl etwas höher ausfallen als beim ersten Mal.

Nochmal Sozialstunden. Aufgrund des Alters und der Ausbildungsstelle wird das Gericht nicht mehr geben. Immerhin funktioniert er so für die Gesellschaft, mit Arbeit etc. Also wieso hohe Strafen? ;) Er soll sich keine Sorgen machen. Wegen dem Alter, falls du meinst er wird anders behandelt weil er 17 geworden ist, kann ich widersprechen. Für die Verhandlung zählt immer einzig und allein das Alter zum "Tatzeitpunkt". mfg