Was genau wird nach dem neuen Rauchergesetz verboten?

2 Antworten

offiziell dürfen schon seit dem 21.Mai 2016 alle Nachfüllflüsigkeiten für "E-Zigaretten" nur noch in höchstens 10ml mit nicht mehr als 20mg/ml verkauft werden. Allerdings gab es Übergangsfristen für Produktion (20.Nov.2016) und Verkauf (20.Mai 2017), die jetzt ablaufen. Ab dem 21.Mai darf alles, was man in eine Dampfe füllen und dampfen kann, also nur noch 10ml Inhalt und höchstens 20mg/ml Nikotin enthalten.

Bei den Basen ist es so, das die in einer rechtlichen Grauzone liegen: einerseits enthalten sie Nikotin, andererseits dampft man die (überlicherweise) nicht, sondern verarbeitet die erst weiter. In Deutschland wird es allgemein so ausgelegt, das auch die Basen unter die Regelung fallen, aber es gibt einen Hersteller, der sich dem nicht fügt und seine Basen als "Zwischenprodukt" und demnach nicht unter die TPD fallend auslegt. Dafür gilt dann für diesen Hersteller das Chemikalienrecht und dieser verkauft darum Basen mit höchstens 12mg/ml in größeren Gebinden als 10ml.

Nikotinfreie Flüssigkeiten unterliegen dieser Einschränkung nicht und auch die Aromen fallen nicht darunter.

Hochdosierte Bunkerbasen (48mg/ml) bekommt man mittlerweile fast nirgendwo mehr - sind ja auch nur noch 7 Tage verkaufbar und die durften seit Nov 2016 nicht mehr produziert werden. Aber solang du irgendwo noch höherdosierte Basen kriegen kannst, kauf die... Die Preise für Nikotinbasen werden arg anziehen: OWL z.Bsp. verkaufte den Liter 48er Bunkerbase für etwas unter 50€, jetzt verlangen die für 10x10ml 20er (Shots) 10€ und damit liegen die noch im unteren zu erwartenden Preisbereich...

Das mit der "Gesetzeslücke" und der Base ist vom Tisch. Base mit Nikotin ab 20. Mai nurnoch in 10ml. Basta

@Mirse87

nö... eben nicht. Dark Burner wird weiterhin auch Litergebinde bis 12mg/ml verkaufen weil die sich nicht an die TPD gebunden sehen... die deklarieren die Basen als Zwischenprodukt, das pur nicht zum Dampfen genutzt wird und somit sind die (vorerst) wirklich raus. Die TPD spricht ja explizit von dampfbaren Nachfüllflüssigkeiten und das trifft auf Basen juristisch gesehen nicht zu. Die Frage ist nur "wie lang kommen die damit durch?" Das (vorläufige) OK für  diese Ausnahme haben die wohl aber eingeholt: http://dark-burner.eu/erklaerung-zum-weiterverkauf-der-dark-burner-basen-in-gebinde-10ml/

Liquid mit Nikotin gibt es nur noch in 10 ml Fläschchen.

Du solltest dir also noch ein bis zwei Liter "Bunkerbase" mit 30 - 40 mg Nikotin kaufen. Die kannst du dann den weiterhin angebotenen nikotinfreien Basen zusetzen. 2 Liter sollten mehrere Jahre reichen.

Ansonsten ändert sich für "Normaldampfer" nicht viel. Denn wer dampft denn schon mit Liquids über 18 mg Nikotin?

Bezüglich Aromen habe ich nichts gehört. Ich kaufe aber selbst Lebensmittelaroma in 100 mg Flaschen.