Was genau ist die Beitragsbemessungsgrenze?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

die Beitragsbemessungsgrenze gibt an bis zu welchem Verdienst die Beiträge für die gesetzlichen Sozialversicherungen berechnet werden.

Hierzu zählen die Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Der Anteil des Verdienstes über der Beitragsbemessungsgrenze wird nicht mehr mit Beiträgen zur Sozialversicherung belastet.

Die Grenzen sind für die verschiedenen Sozialversicherungen unterschiedlich.

Danke für deine Antwort! :)

Ich finde es schon sehr eigenartig, dass hier viele User, die sich unter einer Beitragsbemessungsgrenze nichts vorstellen können - einen Link auf Wikipedia als Erklärung aufzeigen.

Leute wir sind hier in einem Wissensforum, und wer keine Ahnung hat, sollte sich das Antworten ersparen !!!

@jeses,

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr neu festgesetzt.

Für 2015 liegt sie für die Kranken- und Pflegeversicherung bei jährlich 49,500 € / mtl. 4.125,00 €

Bedeutet, die Beitragsbemessungsgrenze ist das höchste Einkommen das für die Berechnung deiner Krankenversicherungsbeiträge herangezogen werden kann.

Genau so verhält es sich mit den Bemessungsgrenzen in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung -

hier haben wir für die alten Bundesländer 72.600 € und für die neuen Bundesländer 62.400 € für das Jahr 2015.

Gruß Apolon 

Der Fragesteller wollte wissen, WAS eine Beitragsbemessungsgrenze ist. NICHT wie hoch. Ich finde es schon sehr eigenartig, wie einige User hier immer wieder die Fragen nicht lesen und nicht verstehen können. Da reicht der LInk zu wikipedia vollkommen aus. Im Übrigen sind auch die tatsächlichen Werte im Internet zu finden. Ich finde es wirklich sehr eigenartig, dass hier etliche User zu dumm oder zu faul sind zu googlen. Dieses Forum ist nämlich nicht da, um einfache Wissensfragen zu klären.

@mistertrollo

Da reicht der LInk zu wikipedia vollkommen aus.

Einmal lasse ich mir solch einen Link ja noch gefallen.

Aber wenn dann gleich mehrere Trolle den gleichen Link ohne weiteren Kommentar aufzeigen, finde ich dies als völligen Blödsinn !

Vielen Dank!!! Habe es verstanden.

Gruß :)

Muss euch beiden recht geben. Einerseits wollte ich keinen Link zu einer anderen Seiten und andererseits wollte ich auch nicht die einzelnen Beträge wissen sondern eine Definition dazu wie man diese am besten beschreiben kann.

@mistertrollo

Ich habe hier nachgefragt weil ich eine einfache Definition haben möchte und diese auf Anhieb verstehen möchte und nicht tausendmal durchlesen muss um diese zu verstehen. Und wenn du die Frage zu "dumm" findest, dann ignoriere sie einfach und gut ist.

Mal davon abgesehen, deine Erklärung steht ungefär genauso auf Wikipedia .. also finde ich es nur logisch einen Link zu posten anstatt mir die Mühe zu machen es zu erklären.

@Fielkeinnameein

also finde ich es nur logisch einen Link zu posten anstatt mir die Mühe zu machen es zu erklären.

Und wie viele User haben diesen Link hier gepostet ?

Erinnert mich an einen Kindergarten !

Danke, aber würde gerne eine "persönliche" Definition haben und nicht eine von Wikipedia oder allgemein Google.
Ich danke dir trotzdem

bei der Krankenkasse ?

 man seinen gesetzlichen Beitrag  eben 7,3 % (AN) bis ca. 50.000 Euro

was darüber hinaus geht - nicht

im Klartext  mehr als 3.650 Euro nicht

bei der Rente dasselbe Spiel

eben da 72.000 Euro, was darüber hinaus geht - nicht -

die Rente ist eben dann auch gedeckelt

ob einer 72.000 verdiente oder 720.000 gibt nicht mehr Rente

- weil die Einzahlung gleich war