Was genau ist der Ruhensbetrag?

1 Antwort

Die Gesetze sind ziemlich kompliziert (weißt Du ja selbst) und ich kann Dir auch keine abschließende Auskunft geben.

Als erstes würde ich einen Termin dem/der Sachbearbeiter/in machen der/die die Gehaltsmitteilung bearbeitet hat. Telefonnummer steht oben rechts auf der Mitteilung. Dort könnt Ihr Euch alles erklären lassen, die Sachbearbeiter zu einer korrekten Beratung sind gesetzlich verpflichtet.

Dort könnt Ihr auch ohne Bedenken fragen, wo man sich zusätzlich unabhängig beraten lassen kann.

Möglicherweise kann man auch dort Hilfe erhalten:

http://www.vdk.de/deutschland/pages/der_vdk/4543/startseite

Was ich weiß ist, dass Deine Mutter durch die Witwenrente keinesfalls schlechter gestellt sein darf und das wird auch nicht der Fall sein.

Der Sinn des "Ruhensbetrages" ist, dass sie nicht besser gestellt ist, d.h. wenn Erwerbseinkünfte oder Erwerbsersatzeinkünfte (Witwenrente) zu einer "Überversorgung" führen, wird der überschießende Betrag zum Ruhensbetrag und nicht ausgezahlt. Wenn sich die Erwerbs- oder Erwerbszusatzeinkünfte ändern oder wegfallen, wird der Ruhensbetrag entsprechend reduziert oder fällt ganz weg.