Was genau, ab wann beginnt, ein Vertragsabschluss?
Ich bin gerade etwas verwirrt.
Was genau bedeutet "Vertragsabschluß" im rechtlichen Sinne, vorallem im betracht des Widerrufrechts.
Bedeutet es, wenn ich einen Vertrag mit einem Provider mache - der Tag an dem mir die Vertragsdaten zugesandt werden bzw. ich den Vertrag mache?
Oder bedeutet es, dass der Vertrag erst abgeschlossen ist, wenn alle dienste meinerseits und seitens des Providers abgeschlossen sind und alles funktioniert?
Wenn ersteres stimmt, sitzt man ja teilweise als Verbraucher in der Luft und der Provider kann einen "warten" lassen und dann "nach dem motto" sagen "Sie hatten ja 14 Tage zeit zu widerrufen" obwohl die leistung des Providers nicht vollständig erbracht worden ist.
3 Antworten
Ich glaube, du verwechselst hier 2 Dinge.
Das Widerrufsrecht bedeutet, dass du ohne Angabe eines Grundes deine Willenserklärung zurückziehen kannst, was den Vertrag löst.
Davon abgrenzen musst du Ansprüche, die aus einer mangelhaften Leistung des Vertragspartners ableiten. Diese kannst du immer, auch nach Ablauf der Widerrufsfrist geltend machen.
Auch wenn die Widerrufsfrist vorbei ist, hat der Anbieter seine Leistung vollständig und mangelfrei zu erbringen.
vielen dank. ich sagte ja schon, dass mich diese sache leicht verwirrt und ich auf der sicheren seite sein möchte.
Vertragsabschluss ist wenn beide Vertragsparteien einem Vertrag schriftlich oder auch mündlich zustimmen.
Ein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatz beginnt mit Lieferung der Ware, frühestens aber mit Zugang der Widerrufsbelehrung.
Vertragserfüllung liegt vor wenn alle Vertragsbedingungen von Käufer / Verkäufer erfüllt sind, idR wenn der Käufer bezahlt hat und der Verkäufer die Ware geliefert hat.
Wenn ein Mangel der versprochenen Leistung oder Ware vorliegt, hast Du neben dem Widerrufsrecht ja Rechte auf Vertragserfüllung und Sachmängelansprüche bei mangelhafter Ware.
Der Verkäufer muss schon die zugesicherte Leistungen erbringen und eine mangelfreie Ware liefern.
ok danke dir für die freundliche auskunft.
also kann ich den vertrag rückgängig machen, ohne kosten oder folgen für mich, wenn der vertragspartner seiner erfüllung nicht nach kommt bzw. nicht korrekt liefert? selbst nach dem widerrufsrecht?
Vor dem Rücktritt vom Vertrag hat der Verkäufer Recht auf Nachbesserung, erst wenn diese erfolglos sind und der Verkäufer die zugesicherten Leistungen nicht einhalten kann hast du weitere Rechte bis hin zur Vertragsauflösung.
Diese Rechte sind unabhängig von einem Widerrufsrecht.
Ein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatz beginnt mit Lieferung der Ware, ...
Hier muss ich dir widersprechen. Lies mal hier: http://www.fernabsatz-gesetz.de/widerrufsrecht/widerrufsrecht.htm
Daher schrieb ich widerruf nach Fernabsatzvertrag, da schau mal in das BGB §356 Abs.2 Punkt a) welcher hier von Relevanz ist ;-)
Der Tag an dem einem der Vertrag zugänglich gemacht wird. Wenn du also zb im Laden etwas abschließt und den Vertrag gleich mitbekommst in Kopie dann sofort
ja, aber dann verwirrt mich der abschnitt des "nicht erfüllens seitens des providers". nehmen wir mal an, du machst einen handyvertrag, jedoch hast du keinen empfang und der provider will es klären, lässt aber die frist auslaufen.
demnach erfüllt der provider doch nicht seine vertragspflicht?
genau so verstehe ich es auch, danke dir. jedoch ist dann der fall des "nicht erfüllens der leistung seitens vertragspartner".