Was gehört zu nicht gebranntem Alkohol?
ich bin 16 jahre alt und wohne in tirol (österreich). ab 16 jahren darf man hier nicht gebrannten alkohol trinken, aber ich weiß leider nicht was alles zu nicht gebranntem alkohol gehört.
3 Antworten
Alkohol:
Burgenland: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. (L.t: Dem Burgenländischen Jugendschutzgesetz: § 11 Alkohol, Tabakwaren und sonstige Rausch- und Suchtmittel (1))
Kärnten: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. Spirituosen und Alkopops dürfen erst an über 18 Jährige abgegeben werden. Außerdem: Bei Minderjährigen zwischen 16-18 Jahren existiert eine 0,5 g/l (0,5 Promille) Grenze beim Konsum. (L.t: Gesetz vom 6. November 1997 über den Schutz der Jugend (KärntnerJugendschutzgesetz - K-JSG) StF: LGBl Nr 5/1998: § 12 Genuß- und Suchtmittel)
Niederösterreich: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. (L.t: NÖ JUGENDGESETZ 4600–12 II. JUGENDSCHUTZ: §18 Alkohol, Tabak und sonstige Rausch- und Suchtmittel)
Oberösterreich: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. Spirituosen und Alkopops dürfen erst an über 18 Jährige abgegeben werden. (L.t: Landesgesetz über den Schutz der Jugend (Oö. Jugendschutzgesetz 2001 - Oö. JSchG 2001): § 8 Alkohol, Tabak und Drogen)
Salzburg: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. Spirituosen und Alkopops dürfen erst an über 18 Jährige abgegeben werden. (L.t: Gesetz vom 10. Dezember 1998 über die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg (Salzburger Jugendgesetz): § 36 Alkohol, Tabak, Drogen und Suchtmittel-Ersatzstoffe)
Steiermark: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. Spirituosen, Getränke mit mehr als 14% Vol. alk. und Alkopops dürfen erst an über 18 Jährige abgegeben werden. (L.t: Gesetz über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013): § 18 Erwerb, Besitz und Konsum von Alkohol, Tabakerzeugnissen, Drogen und ähnlichen Stoffen)
Tirol: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. Spirituosen und Alkopops dürfen erst an über 18 Jährige abgegeben werden. (L.t: Gesetz vom 24. November 1993 über die Förderung und den Schutz der Jugend in Tirol (Tiroler Jugendschutzgesetz 1994): § 18 Alkoholische Getränke und Zubereitungen)
Vorarlberg: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. Spirituosen und Alkopops dürfen erst an über 18 Jährige abgegeben werden. (L.t: Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend (Jugendgesetz) LGBl.Nr. 16/1999, 26/2004, 27/2005, 3/2008: § 17 Genuss- und Suchtmittel)
Wien: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. Ausnahme: In Schulen dürfen Tabakwaren und Alkohol erst ab 18 Jahren konsumiert werden. (L.t: Gesetz zum Schutz der Jugend (Wiener Jugendschutzgesetz 2002 - WrJSchG 2002): § 11 Alkohol, Tabak und sonstige Rausch- und Suchtmittel)
wein und bier sind ungebrannt
schnaps, wodka usw. sind gebrannt
Wein , Sekt , Bier , Radler :-)