Was gehört zu nicht gebranntem Alkohol?

3 Antworten

Jugendschutz-Regulierungen in Österreich:

Alkohol:

Burgenland: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. (L.t: Dem Burgenländischen Jugendschutzgesetz: § 11 Alkohol, Tabakwaren und sonstige Rausch- und Suchtmittel (1))

Kärnten: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. Spirituosen und Alkopops dürfen erst an über 18 Jährige abgegeben werden. Außerdem: Bei Minderjährigen zwischen 16-18 Jahren existiert eine 0,5 g/l (0,5 Promille) Grenze beim Konsum. (L.t: Gesetz vom 6. November 1997 über den Schutz der Jugend (KärntnerJugendschutzgesetz - K-JSG) StF: LGBl Nr 5/1998: § 12 Genuß- und Suchtmittel)

Niederösterreich: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. (L.t: NÖ JUGENDGESETZ 4600–12 II. JUGENDSCHUTZ: §18 Alkohol, Tabak und sonstige Rausch- und Suchtmittel)

Oberösterreich: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. Spirituosen und Alkopops dürfen erst an über 18 Jährige abgegeben werden. (L.t: Landesgesetz über den Schutz der Jugend (Oö. Jugendschutzgesetz 2001 - Oö. JSchG 2001): § 8 Alkohol, Tabak und Drogen)

Salzburg: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. Spirituosen und Alkopops dürfen erst an über 18 Jährige abgegeben werden. (L.t: Gesetz vom 10. Dezember 1998 über die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg (Salzburger Jugendgesetz): § 36 Alkohol, Tabak, Drogen und Suchtmittel-Ersatzstoffe)

Steiermark: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. Spirituosen, Getränke mit mehr als 14% Vol. alk. und Alkopops dürfen erst an über 18 Jährige abgegeben werden. (L.t: Gesetz über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013): § 18 Erwerb, Besitz und Konsum von Alkohol, Tabakerzeugnissen, Drogen und ähnlichen Stoffen)

Tirol: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. Spirituosen und Alkopops dürfen erst an über 18 Jährige abgegeben werden. (L.t: Gesetz vom 24. November 1993 über die Förderung und den Schutz der Jugend in Tirol (Tiroler Jugendschutzgesetz 1994): § 18 Alkoholische Getränke und Zubereitungen)

Vorarlberg: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. Spirituosen und Alkopops dürfen erst an über 18 Jährige abgegeben werden. (L.t: Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend (Jugendgesetz) LGBl.Nr. 16/1999, 26/2004, 27/2005, 3/2008: § 17 Genuss- und Suchtmittel)

Wien: Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Alkoholischen Getränken liegt bei 16 Jahren. Ausnahme: In Schulen dürfen Tabakwaren und Alkohol erst ab 18 Jahren konsumiert werden. (L.t: Gesetz zum Schutz der Jugend (Wiener Jugendschutzgesetz 2002 - WrJSchG 2002): § 11 Alkohol, Tabak und sonstige Rausch- und Suchtmittel)

wein und bier sind ungebrannt

schnaps, wodka usw. sind gebrannt

Wein , Sekt , Bier , Radler :-)