Was gehört in eine Mietwohnung in Schleswig-Holstein?

4 Antworten

In einer Mietwohnung muss nichts vorhanden sein, nicht einmal Bodenbeläge. Wenn eine Küche drin ist, ist das nett vom Vermieter - nicht mehr und nicht weniger.

Ein Mietvertrag kann mündlich oder sogar durch so genanntes konkludentes (= schlüssiges) Handeln zustande kommen. Was man wie im Mietvertrag regelt, ist Verhandlungssache. Für alles was nicht geregelt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

"Spüle & Herd" sind üblicherweise "drin", ein Kühlschrank usw. nicht unbedingt.

Dazu einfach mal ein bisschen lesen: https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0409/040914.htm

Ps.: Wer sich auf irgendwelche Auskünfte aus Internetforen verlässt, ist nicht selten der Dumme.

und was hat nun Berlin mit Schleswig-Holstein zu tun ?

@Leisewolke

Steht doch da:

Richtig ist: In Berlin muss eine Mietwohnung – anders als in vielen anderen Bundesländern – mit einer Kochgelegenheit und einem Ausguss ausgestattet sein. Grundlage dafür ist das Berliner Wohnungsaufsichtsgesetz.
@herja

es wurde aber nicht nach Berlin gefragt sonder nach Schl.-Holstein , lies dir meine Link durch

@Leisewolke

Ich kenne den Link und der ist völlig korrekt, auch was Schleswig-Holstein betrifft.

Er/sie meint wohl die Möbel.

@beangato

und wo habe ich etwas anderes geschrieben ?

Küche ist auch ein Raum mit den vorhandenen Anschlüßen ohne Möbel ! :)

@schoschi06

In Deinem Link steht "Küche". Damit ist aber der Raum gemeint.

(1) Jede Wohnung muss eine Küche oder Kochnische haben.

Ich höre den Fragesteller schon jubeln, weil er glaubt, das mit "Küche" eine Einbauküche mit Herd, Kühlschrank, Geschirrspüler, Tiefkühlschrank, Ceranfeld, u.s.w. gemeint ist ....

@herja

herja: hast du dir mal meinen Link durchgelesen ?

@Leisewolke

Natürlich, sonst würde ich ja nicht antworten.