Was für Qualifikationen/Ausbildung braucht man um Versicherungsmakler zu werden?

10 Antworten

Eine Kaufmännische Ausbildung Fachrichtung Versicherungskaufmann im Außendienst wäre hilfreich, ist aber nicht obligatorisch.

Auch "Quereinsteiger" können in der Assekuranz immer noch Fuß fassen. Diese müssen aber als Mindestqualifikation eine mindestens einjährige berufsbegleitende Ausbildung zum "Versicherungsfachmann" absolvieren.

Ohne diese Qualifizierung kannst du keine "Vermögensschadenhaftpflichtversicherung" abschließen. Diese ist allerdings Grundbedingung um als Versicherungsmakler tätig sein zu dürfen.

Hallo, mit Einführung der Versicherungs-Vermittler-Verordnung wurden einige Regeln vereinheitlicht.

Seither kennt das Gesetz nur noch zwei Grundtypen, den Versicherungsvermittler und den Versicherungsberater. Die Versicherungsvermittler werden dabei unterteilt zwischen einem VersVertreter und einem VersMakler.

Bis zur Einführung dieses Gesetzes war keinerlei Ausbildung erforderlich. Seither ist für Neueinsteiger eine Sachkundeprüfung erforderlich, die im wesentlichen dem Abschluss des "geprüften Versicherungsfachmannes" vor der IHK entspricht.

Bei gebundenen VersVertretern übernimmt das Unternehmen die Garantie, dass der Vermittler diese Qualifikation hat. Wer als Makler tätig werden will muss die Prüfung heute nachweisen, sonst bekommt er nicht die Zulassung.

Der VersBerater neuer Art braucht heute auch nur noch diese Mindestqualifikation. Ein VersBerater alter Art (ehemals gerichtlich zugelassener Versicherungsberater) musste schon damals mind. VersFachwirt oder VersBetriebswirt sein und ggf. auch noch eine Sachkundeprüfung in Recht ablegen. Er hatte aus damaliger Sicht von Anfang an eine höhere berufliche Qualifikation haben müssen und war zumeist mehr auf die Rechtsberatung (in Schadensfällen) ausgelegt als die Vermittler.

Über diesen Link findest Du die einzelnen Berufe einigermassen vernünftig erklärt:

Versicherungsmakler ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf! So kann / darf sich also im Prinzip jeder nennen!

Es ist aber ratsam, hier den (anerkannten) Ausbildungsberuf des Kaufmanns für Versicherungen und Finanzen zu erlernen.

Das ist Quatsch! Um ins Vermittlerregister eingetragen zu werden (und das ist Voraussetzung um als Versicherungsmakler tätig sein zu dürfen) muss man einen Sachkundenachweis erbringen....oder halt schon lange in der BRanche tätig sein

@SaVer79

Ein Sachkundenachweis ist keine staatlich anerkannte Ausbildung!

@SaVer79

Diese "Altfallregelung"greift bereits seits 1994 nicht mehr. Nur wer damnals bereits die erforderliche Zeit in der Assekuranz war, bekam die Qualifikation "Versicherungsfachmann" auf Antrag seines Unternehmens. Für neue Leute gibt es diese Möglichkeit gar nicht.

So kann / darf sich also im Prinzip jeder nennen!   

Sich Versich.makler nennen vielleicht schon - aber ein Versich.maklerbüro eröffnen geht ohne entsprechende Prüfungen und Nachweise zum Glück nicht mehr seit der EU-Reform 2006!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

§4 Abs. 1 VersVermV regelt genau, was als Nachweis der Sachkunde vor der Eintragung ins Vermittlerregister erbracht werden muss