Was für Erfahrungen habt ihr mit der Grundsicherung?

5 Antworten

Hilfestellung bekommst Du bei Deiner Gemeinde - die ist dazu verpflichtet, Dich entsprechend zu beraten (ausfüllen mußt Du das Formular aber selbst)

Es gibt verschiedene Arten von Grundsicherung:
• Arbeitslosengeld 2 = ALG II = Hartz IV
• Grundsicherung im Alter
• Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit
• Sozialhilfe

Gib bitte künftig genau an, um welche Art von Grundsicherung es sich handelt. Denn nur dann kann man Dir verlässliche Antworten geben. - Beim Lesen Deiner Themen vermute ich, dass es bei Dir um die Aufstockung einer kleinen Rente geht und wohl um Grundsicherung im Alter.

Dir ist ja nicht wirklich damit gedient, wenn hier User berichten, was sie mit Grundsicherung und diesbezüglich mit Ämtern erleben.

Hilfe beim Ausfüllen des Antrags (darum geht es wohl) findest Du in einer Sozialberatung. Google so und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist. - Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.

.

Vorsorglich meine Hinweise zum

Umgang mit Sozialbehören

Je nachdem, um welche Art von Grundsicherung es bei Dir geht, wirst Du leicht erkennen, was auf dich zutreffend ist.

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem
           Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem
           Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen. - Einzig nicht mehr aktuell in der Info: Darin wird erklärt, dass Beistände sich nicht ausweisen müssen (liest Du ja dann dort). Das Sozialgericht Stuttgart urteilte unlängst: Ämter können vom Beistand verlangen, dass er sich ausweist.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

.

Als Themen gibst Du ja noch einige Stichworte, erklärst aber nicht, worum es Dir wirklich geht. - Besprich das auch bei der Sozialberatung - und gegebenenfalls stelle hier weitere Fragen, in denen Du deutlich machst, worum es Dir genau geht.

Die Grundsicherung ist gesetzlich geregelt. wenn du selbst nicht in der Lage bist den Antrag auszufüllen, muss der Sachbearbeiter dir dabei behilflich sein. Natürlich muss er das Gesetz genau so beachten, wie bei jedem anderen.

Im Bezug zum Ausfüllen des Antrags kann ich nur eines sagen. Wenn sie Schwierigkeiten haben,dann können sie mit ihrem Sachbearbeiter darüber reden.Dieser ist dazu verpflichtet ihnen dabei zu helfen. Ich beziehe seit 4-5 Jahren auch Grundsicherung (für Erwerbsunfähigkeit), habe heute noch die ein oder andere Frage und es wird mir dabei geholfen.

SGB II oder XII?