Was für eine Strafe kommt auf mich zu?

18 Antworten

A Bewährung B Sozialstunden mit eventuel Freizeitarrest zur Abschreckung c Nur Sozialstunden

In der Regel ist das Gericht darauf bedacht die Zukunft eines jungen Menschen nicht zu versauen und daher wird bei einer Ersttat gewöhnlich milder geurteilt, aber es kommt auf den Richter an!

DH.

diebstahl in besonders schweren fall

Was soll denn das sein?

Du kannst bei schwereren Vergehen durchaus sofort Haft in einem Jugendarrest bekommen. Z.B. bei KV.

Bei einem normalen Diebstahl bekommst du fürs erste z.B. Sozialstunden aufgebrummt..

vll hat er 500 kg Mehl geklaut. das wäre ein sehr schwerer Fall

mit Drohung oder grober Zerstörung !

@romeo27

Wichtig wäre zu wissen, was überhaupt passiert ist. Sonst kann man nicht mal eine Vermutung anstellen..

Wenn Du in Berlin vor Gericht kommst, dann wird man Dich streicheln und wieder nach Hause schicken.

Wenn Du obendrein nen Migrationshintergrund hast, dann bekommst Du obendrein noch ne Einmalzahlung. (Ironiemodus aus)

Schlimmten Falls 10 Jahre Jugendhaft. Aber dies ist eher das, was man Mördern zuspricht. Falls du eine Jugendstrafe kriegen solltest, wird sie höchstens ein paar Monte andauern und wenn du ein einsichtiger Erstäter bist, wird sie auch zur Bewährung ausgesetzt. Aber es kann auch sein, daß du mit einer erzieherischen Maßnahme davon kommst. Also nur einen Areest bekommst oder Sozialstunden leisten mußt. Das hätte den Vorteil, daß du nicht vorbestraft bist. Und wenn du dann 21 bist, wird dein Erziehungsregister zugemacht und die Sache ist im Prinzip ganz vergessen (außer du willst dich mal für bestimmte Berufe bewerben wie z.B. bei der Polizei, dann wird man das schon sehen und dich darauf ansprechen).
Ich weiß jetzt nicht, was du angestellt hast. Aber lern einfach daraus. Bei jugendlichen gibt es sehr häufig 2 Verläufe. Die einen fangen so an und werden immer schlimmer geraten in schlechte Kreise und landen irgendwann für lange Zeit im Gefängnis. Und andere haben halt mal eine Dummheit begangen, bekommen ihre Strafe und lernen daraus. Zu letzteren solltest du gehören. Nimm dir das einfach zu Herzen.

Zunächst:

§ 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls

(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält, 2. eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist, 3. gewerbsmäßig stiehlt, 4. aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient, 5. eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist, 6. stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder 7. eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht.

Jugendstrafrecht (JGG)

Das Jugendstrafrecht unterscheidet zwischen Jugendlichen und Heranwachsenden, je nachdem, ob der Täter bei Begehung der Straftat zwar 14, aber noch nicht 18 Jahre (Jugendlicher) oder schon 18, aber noch nicht 21 Jahre alt (Heranwachsender) war.