Was für eine Strafe bekommt man, wenn man betrunken Auto fährt?

7 Antworten

Hallo :-)

§ 316
Trunkenheit im Verkehr

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in §315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

Viele Grüße :-)

Das geht von Fahrverbot bis Haftstrafe je nach Höhe und Anzahl der  Straftaten mit Alkohol am Steuer da zählt auch das Fahrrad zu damit kann  man auch den Schein verlieren und schon mit 14 Jahre Punkte samlen dazu braucht es keinen Füherschein  .

Kommt drauf an, wieviel promille man hat - je nachdem gibts eine Anzeige und der Führerschein ist weg.

Kann man googlen

Kommt drauf an wie betrunken, es gibt hier verschiedene Szenarien:

1.  § 24a 0,5 Promille-Grenze StVG

(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

=> Eine Verkehrsordnungswidrigkeit, wird mit Geldstrafe (500€ beim Erstverstoß) und Fahrverbot (1 Monat bei Erstverstoß) geahndet.

§ 316 StGB
Trunkenheit im Verkehr

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

Hier sind zwei Grenzwerte zu beachten: Ab 0,3 Promille und mit Ausfallerscheinungen => Relative Fahruntüchtigkeit

Und ab 1,1 Promille (auch ohne Ausfallerscheinungen) => Absolute Fahruntüchtigkeit.

Beides entspricht der Straftat Trunkenheit im Verkehr: In der Regel Führerscheinentzug und eine Sperre von 9 Monaten + eine Geldstrafe, welche 60 Tagessätzen entspricht (also 2 Netto-Monatsgehälter)

Ab. 1,6 Promille meistens noch eine MPU.

§ 315c StGB
Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr

1.ein Fahrzeug führt, obwohl era)infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oderb)infolge geistiger oder körperlicher Mängelnicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

[...]

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(Kurze nicht vollständige Erklärung: Wie ein 316er aber mit Schädigung eines anderen.)

Straftat: Führerscheinentzug, in der Regel 9 Monate Sperre und 90 Tagessätze Geldstrafe. + MPU

In der Probezeit gibt es zudem noch: 

§ 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen StVG

(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.

In der Regel Führerscheinentzug und 500€ Geldbuße.

Kommt darauf an wie hoch der Alkoholgehalt ist und welche weiteren Umstände (zB auffälliges Verhalten, Probezeit, vorherige Trunkenheitsfälle,...) vorhanden sind.