Was für eine Strafe bekommt man bei Betrug (Beispiel)?

4 Antworten

Der Strafrahmen für Betrug steht im § 263 StGB. Das ist die strafrechtliche Seite der Geschichte.

Der Betrogene hat seinerseits einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch gegen den Betrüger. Dieser kann er entweder in einem gesonderten Verfahren, oder aber, wenn beantragt, in einem sog. Adhäsionsverfahren direkt im Strafprozess geltend machen.

100PRCNT 
Fragesteller
 27.03.2017, 21:41

Bitte nochmal auf deutsch

100PRCNT 
Fragesteller
 27.03.2017, 21:42

Sorry kenn mich mit den Fachbegriffen nicht so aus

RobertLiebling  27.03.2017, 21:50
@100PRCNT

Auf Deutsch: Für den Betrüger lohnt sich die Sache nicht, wenn er geschnappt wird.

Dann sitzt er nämlich schlimmstenfalls 10 Jahre im Knast (dazu müsste es sich aber schon um gewerbsmäßigen Betrug handeln, also z.B. "hunderte" nicht-existenter iPhones auf "ebay Kleinanzeigen") und die ergaunerte Kohle ist auch weg.

Selbst wenn er mit dem Geld erfolgreich an der Börse spekuliert hätte, dürfte er den Gewinn nicht behalten. Niemand soll auf die Idee kommen, dass Verbrechen sich auszahlt.

furbo  28.03.2017, 06:45

Der Betrogene hat seinerseits einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch gegen den Betrüger.

Unterstützung durch die Rückgewinnungshilfe über den § 73 Abs. 1 S. 2 StGB i.V.m. § 111b Abs. 5 StPO wären noch zu nennen. 

Die Strafe wird vor Gericht anhand des Sachverhalts im Rahmen des 263 StGB verhängt.

Nach 823 I BGB hat der Geschädigte Anspruch auf das ihm abhanden gekommene Geld nebst Zinsen und evtl. weiterer Entschädigungszahlungen.

Lohnt sich also nicht ;)

stern311  27.03.2017, 22:34

Anspruch ja, ob er es wiederbekommt, wer weiß.

Denn meist haben die Öbelthäter es bereits ausgegeben, und Zwangsvollstreckung läuft regelmäßig ins Leere, mangels pfändbarer Masse.

Da bekommt man dann wenigstens eine Abschrifft vom , fruchtlosen, Pfändungsprotokoll.

§ 263 Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

bei 800 Euro Geldstrafe, als Jugendlicher Sozialstunden, ja, das Geld müsste zurückgegeben werden, was aber ein zivilrechtliches, kein strafrechtliches Anliegen ist.

kommt auf den Vorsatz, den Einsatz der Mittel und die Vorstrafen des Betriügers an. Also da gibts immer ne Einzelfallentscheidung. Wenn du weinst und bereust und Asche auf dein Haupt streust und das unrecht Gut zurückerstattest, dann kriegste vllt mildernde Umstände, ne positive Zukunftsprognose und Bewährung.