Was für ein Gehalt bekomme ich nach Bestehen der Prüfung und Nicht-Übernahme?

3 Antworten

Du musst in deine Ausbildungsvertrag schauen, wann deine Ausbildung endet!

Es ist eher unüblich, das der mitten im Monat endet.

Vermutlich steht dort, das der mit Ablauf des Monats endet, in dem die Prüfung abgelegt wurde... oder so ähnlich . Aber da msust du halt selbst nach gucken!

Oder deinen Betrieb fragen

Endet zum Ende des Monats, hab ich ja auch oben geschrieben ;) nur mit bestehen der Prüfung ist man ja fertig. Deshalb die Frage 

@Woelfchen5

Wenn der vertrag bis Ende des monats läuft, läuft logischerwise auch die Ausbildung bis Ende des Monats, die Prüfung ändert da nix dran. Du bist nach wie vor in der Ausbildung.

@KantosDjor

Das stimmt so nicht, mit bestehen der Prüfung bzw abgabe des Nachweises endet die lehrzeit sofort.

Die Ausbildungszeit endet mit dem Tag der letzten bestandenen Abschlußprüfung! Du bekommst einen schriftlichen Nachweis, den Du dem Ausbildungsbetrieb vorlegen mußt. Wenn Du am nächsten Tag zum Betrieb gehst (und er läßt Dich arbeiten), hast Du automatisch einen unbefristetetn Vertrag als Facharbeiter.

Wirst du übernommen? Mit Bestehen der Prüfung ist der Ausbildungsvertrag erfüllt. Bedeutet, wärst ab morgen Arbeitslos. Bezahlung sollte nach  dem Tarifvertrag laufen.

Nein werde nicht übernommen. Deswegen die Frage wie viel ich für diesen Monat noch erwarten kann 

@Woelfchen5

Dein Lehrlingsgehalt, anteilig für den Monat. Ansonsten rate ich dir ab zum Jobcenter und dich arbeitslos melden.