Was erwartet mich im Gericht?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ich vermute mal der Gerichtsvollzieher war schon da und hat sie nicht angetroffen und man will ihr eine eidesstattliche Vermögensversicherung abnehmen (nannte ich früher Offenbarungseid) ... wie wil man auch bei einem Enkommen von 450,00 Euro (und sost nichts?) 2000,00 Euro abzahlen ....

Ja meine Tante hat noch 3 Kinder (zwischen 15 und 18 Jahren) und sie kann echt nicht mehr Geld aufbringen. Der Gerichtsvollzieher war aber noch nicht da, aber sie glaubt das der in den nächsten Wochen/Monaten auftauchen wird. Also im Schreiben steht das der Kläger ist die EOS mercator Inkasso GmbH, wenn das weiter hilft :/

@mickelor

aha ... dann klagt irgendwer (diese Inkasofirma) eine Forderung ein .... sie sollte sich schnellstens bei Amtsgericht einen Beratungsschen bersorgen und anwaltliche Hilfe suchen ...

@frodobeutlin100

Danke! Aber wird das nicht teuer wenn meine Tante sich jetzt einen Anwalt holt? Und was ist mit einer Haftstrafe? Kann man eine bekommen weil man Zahlungsunfähig ist?

@mickelor

Der Anwalt kostet für die Erstberatung nichts .... dafür hat sie den Beratungsschein und bei den Einkommensverhältnissen bekommt sie sicher auch Prozesskostenhilfe ...

nachdem was Duschreibst geht es um eine Zivilrechtssache - also eine Forderung der Inkassofirma

d.h,. eine Hafstrafe oder ähnliches steht gar nicht im Raum ....

@frodobeutlin100

Okay gut, vielen lieben Dank! :-)

@mickelor

Ergänzend: Nicht gegen die Forderung selbst wehren. Die wird vermutlich gerechtfertigt sein. Allerdings sind ggf. Unfugsgebühren abzuwehren und dabei kann und wird der Anwalt dann helfen. Am Ende steht dann ein Vollstreckungstitel. Damit passiert nicht viel, zumal, wenn ihre einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt (das liegt es deutlich) und wenn sie nichts von Wert besitzt. Etwaige Sparvermögen, Bausparverträge usw. könnten durchaus gepfändet werden.

Deine Tante sollte sich erstmal an einen Anwalt wenden und den Fall schildern. Weiter sollte der Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen.

Danach kann die Sache vor Gericht verhandelt werden. Von Gefängnis oder Ähnlichem ist da nichts zu erwarten. Das Schlimmste, was Deiner Tante da passieren kann ist, dass sie eine Vermögensauskunft abgeben muss, in der alle Vermögenswerte aufgelistet sind. Aus diesen Vermögenswerten kann dann evtl. eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden.

Es gibt jedoch strenge Regeln und Pfändungsgrenzen. Diese kennt der Anwalt am besten.

beim gericht wird meistens erst einmal nochmal genau geprüft und nachgefragt ob sie nicht irgendwie zahlungsfähig ist. was danach genau passiert, kann ich nicht sagen., eventuell eine gehaltspfändung, falls das nicht schon passiert ist.

Falls der gerichtsvollzieher vor der tür steht, pfändet er die teuren dinge die deine tante in der wohnung hat, meistens fernseher, computer etc. um die schulden mit dem wert der sachen zu begleichen.

Wegen Schulden kommt man nicht ins Gefängnis,es wird sich wohl um einen Gerichtstermin handeln ,zwecks Forderungen.Da wird halt dann eines Tages der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen ,und wenn deine Tante nicht zahlen kann ,dann muss sie eine Ev ablegen.

Hi. Wegen schulden kann man woll ins Gefängnis kommen,es kommt immer drauf an was das für gläubiger sind.Wenn der Gerichtsvollzieher vor der tür steht? Dann sucht er nach wert sachen und wird sie fänden. Die haben das recht den schloss gewaltsam auf zu machen wenn deine tante den termin nicht war nimmt

Das ist schon mal größtenteils Unfug.

Für Schulden alleine kann man nicht ins Gefängnis kommen. Der Gläubiger kann einen Haftbefehl beantragen, wenn man eine eidesstattliche Versicherung verweigert. Auch die gewaltsame Wohnungsöffnung muss separat beantragt werden. Einfach so passiert das nicht.

Wichtig ist, alle Gerichtstermine wahr zu nehmen, sowie den Gerichtsvollzieher nicht vor verschlossener Türe stehen zu lassen. Alles wahrheitsgemäß anzugeben.