Was erwartet mich bei Hauskauf unter Wert?

8 Antworten

Ist einfach eine Schenkung und als solche zu versteuern.

Gibt es dafür einen Freibetrag?

Mit der Schenkung wäre ich mir da nicht so sicher. Der symbolische Euro wird auch häufig angesetzt wenn hohe Lasten auf (bzw unter) dem Grundstück liegen.

@uni1234

Ich glaube den Angaben des Fragestellers. Der sagt eindeutig „unter Wert“.

Aber klar, Altlasten jeglicher Art kann man gegenrechnen.

@AnglerAut

Genauer gesagt, erklärt der Fragesteller "Ich vermute der Wert liegt höher". Derartige Vermutungen haben sich mitunter schon als trügerisch erwiesen^^

Auch wenn der Artikel schon etwas älter ist, der Mechanismus dürfte gleich sein: https://www.frag-einen-anwalt.de/Hauskauf-zu-guenstig-Schenkungssteuer-zahlen--f139697.html

"1. Als steuerpflichtige Schenkung gilt gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, die zu einer Bereicherung des Empfängers führt.

Dabei werden als Schenkung auch sog. gemischte Schenkungen erfasst, d.h. solche, in denen der Verkehrswert der Leistung (Grundstücksübertragung) keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht (Bundesfinanzhof Urteil vom 24.11.2005, AZ.:II R 11/04).

Der Empfänger ist dann im Umfang der Wertdifferenz bereichert.

Ein steuerpflichtiger Vorgang liegt damit leider vor."

Bist Du sicher, dass Du das Grundstück unter Wert kaufst?

Wenn ja, dann wird ggf. Schenkungssteuer fällig.

Aber eigentlich hat niemand etwas zu verschenken. Es kann gut sein, dass das Grundstück so wirklich nichts Wert ist (oder sogar einen negativen Wert hat), weil z. B. die Ruine und / oder das Grundstück mit Altlasten (Gefahrstoffen etc.) kontaminiert sind, wodurch Dir hohe Kosten entstehen.

Oder es sind wegen Straßenbeiträgen o. ä. Kosten für den Grundstückseigentümer zu erwarten, die den Grundstückswert übersteigen.

Es wird wohl als Schenkung gezählt. Um die Grunderwerbssteuer kommt man so wahrscheinlich rum, aber Wert wird geschätzt und ab 20.000 fällt Schenkungssteuer an. Frag den Notar der ein Übertragungsvertrag ja gestalten muss.

Und das Finanzamt könnte sich den Vorgang genauer ansehen .. (könnte da Schwarzgeld den Besitzer gewechselt haben ??)

Soweit ich weiß, ist auch in so einem Fall Grunderwerbssteuer zu zahlen, deren Höhe dann anhand der Mindestbemessungsgrundlage festgelegt wird. In der Regel wohl orientiert am Grundstückswert, der ggf. durch einen Sachverständigen zu ermitteln ist.