Was erwarten einen für Strafen wenn man die Urne eines Verstorbenen mit nach Hause nimmt?

5 Antworten

es ist nicht verboten eine urne zu hause zu haben. die asche des verstorbenen ist das problem. da du aber schreibst das die bestattung vor jahren in der schweiz stattgefunden hat, ist doch alles in ordnung. so eine urne kann auch ne nette blumenvase oder eine keksdose sein.

Die Urne kann man ruhig mit nachhause nehmen, lediglich die Asche des Verstorbenen nicht.

Das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit, würde also mit einem Ordnungsgeld belegt werden, wenn überhaupt staatliches Interesse an der Durchsetzung bestünde. Insbesondere wäre der Aufwand wohl deutlich zu groß, man müsste ja erstmal feststellen ob es sich überhaupt um die Asche eines Verstorbenen handelt.

Bei uns ist das erlaubt. Hier gibt es eine Landesgesetz, daß die Beisetzung der Asche auf Privatgrundstück erlaubt

Wo ist denn "bei uns"?

@spelman

Kannst Du selber googlen. Ich gebe hier keine persönlichen Daten bekannt.

@Dasanin

Schon klar, ich meinte ja auch nur das Land. Genauer interessiert mich das auch gar nicht...

@spelman

germany

Dann lass ihm doch die Urne und misch dich einfach nicht ein :)

ich mich mich nicht ein, ich habe ihm nur gesagt das er es lieber nicht überall rumerzählen sollte

@Otilie1

Und warum machst du es dann? Schlimmer als ins Internet stellen, geht gar nicht

@Idris164

klar, hier meldet man sich ja auch mit dem richtigen namen und der richtigen adresse an und sagt bzw. fragt nur die wahrheit

...wo kein Kläger da kein Richter!