Was erwarten einen für Strafen wenn man die Urne eines Verstorbenen mit nach Hause nimmt?
habe erfahren das ein nachbar die urne mit seiner verstorbenen frau zu hause hat, bestattung war vor jahren in der schweiz, da kann man anscheinend die urne mitnehmen. bei uns in d ist das ja verboten - was passiert wenn das jemand anzeigt - nehmen die ihm dann die urne weg bzw. muss er sie dann auf dem friedhof beisetzen ? das wäre für den mann ganz schrecklich
5 Antworten

es ist nicht verboten eine urne zu hause zu haben. die asche des verstorbenen ist das problem. da du aber schreibst das die bestattung vor jahren in der schweiz stattgefunden hat, ist doch alles in ordnung. so eine urne kann auch ne nette blumenvase oder eine keksdose sein.

Die Urne kann man ruhig mit nachhause nehmen, lediglich die Asche des Verstorbenen nicht.
Das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit, würde also mit einem Ordnungsgeld belegt werden, wenn überhaupt staatliches Interesse an der Durchsetzung bestünde. Insbesondere wäre der Aufwand wohl deutlich zu groß, man müsste ja erstmal feststellen ob es sich überhaupt um die Asche eines Verstorbenen handelt.

Bei uns ist das erlaubt. Hier gibt es eine Landesgesetz, daß die Beisetzung der Asche auf Privatgrundstück erlaubt

Dann lass ihm doch die Urne und misch dich einfach nicht ein :)

ich mich mich nicht ein, ich habe ihm nur gesagt das er es lieber nicht überall rumerzählen sollte

...wo kein Kläger da kein Richter!
Wo ist denn "bei uns"?