Was dürfen Ploizisten bei einer Verkehrskontrolle alles fragen?
Als ich heute Morgen auf dem heim weg war mit meinem Freund sind wir ihn einer 70 zone 90 gefahren war zu shcnell ist klar hat er auch eingesheen und dan fragt die Polizistein nach der Nummer meines Freundes sagt aber das es eine Freiwillige angabe sei mein Freund hat sie dan gegeben weil wir schnell weiter wollten und dan fragte die noch nach dem Familien stand und was er arebitet darf ein Polizist so etwas fragen???
5 Antworten
fragen kann er viel,nur musst nicht zu allem antwort geben,dem steht nur zu führerschein,personalausweis,fahrzeugpapiere und alkoholkontrolle und dann ist schluss
Zitat aus § 111 OWIG
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
Wie dein Freund schon richtig belehrt wurde; die Telefonnummer ist freiwillig, alles andere war o.k.
Nein, solche Fragen brauchst Du nicht zu beantworten. Dem Polizisten haben die Infos zu genügen, die im Führerschein, im Perso oder auf der Zulassung des Kfz stehen.
Dein Freund war immerhin Zeuge. Wieso sollte die Polizei da nicht fragen dürfen?
Fragen darf er fast alles, antworten musst du bzw. dein Freund aber nicht, solange kein dringender Verdacht besteht, dass er eine Straftat begangen hat, bzw. daran beteiligt war.
Du brauchst auch dann nicht zu antworten, wenn Du Dich selbst belasten würdest. Selbst die Frage nach getrunkenem Alkohol kann man beneinen, ohne das daraus ein Nachteil entstehen würde.
Personlalien muss auch der Zeuge (Beifahrer) selbstverständlich angeben
Falsch. Nicht nur Straftäter müssen Angaben zur Person machen.