Was darf Vermieter in Rechnung stellen? Neuer Fall!
Nun ist es so, daß auch meine Schwägerin aus ihrer Wohnung auszieht. Auch diese hat nun Probleme mit ihrem Vermieter!
Wohnung ist 15 Jahre alt, wurde nie renoviert oder saniert. Sie hat die Wohnung vor 5 Jahren sehr unsauber übernommen und wieder hergerichtet.
Nun ist es so, daß Badarmaturen ziemlich abgenutzt sind und auch die Dusche. Bei der Dusche haben sich mit der Zeit Dichtungen gelöst und auch Rostflecken gebildet. Die Flecken kamen immer wieder und sind nun natürlich auch weiter vorhanden.
Jetzt möchte der Vermieter Ihr die Armaturen und die Dusche in Rechnung stellen.
Darf er das?
Ich hätte gesagt, nein. Denn eine Abnutzung in 15 Jahren lässt sich doch nicht vermeiden. Und Risse in den Armaturen sind sogar zum Teil unter der Oberfläche, also nicht spürbar. Meiner Schwägerin ist da auch nichts drauf gefallen oder ähnliches, daß sich dadurch Risse hätten bilden können.
9 Antworten
Kann er nicht, ist normale Abnutzung.
Die gelösten Dichtungen hätte Deine Schwägerin, wenn es ein Kleinreparaturklausel im Mietvertrag gibt, ersetzen müssen dann wäre es nicht zu den Rostflecken gekommen.
Gibt es keine Kleinreparaturklausel hätte sie dem Vermieter den Schaden melden müssen und ihn auffordern ihn zu behen.
Hier sehe ich ein Verschulden Deiner Schwägerin das die Armatur übermäßig abgenutzt ist.
Da wird sie wohl zahlen müssen.
Meine Schwägerin mußte nun keinen Cent zahlen! Der VM hat eingesehen, daß er damit nicht durchkommt, als sie ihm den Zusatz-Beleg mit dem Übergabe-Protokoll von damals gezeigt hat (daß er angeblich nicht mehr gefunden hat).
Er hat dann selbst eingesehen, daß sich so manches in der Zeit abnutzt. Der neue Mieter wird jedoch viel Freude haben - denn das alte Zeug bleibt drin ;-)
wenn es im Rahmen der Kleinreparturklausel bleibt dann ja. Wenn alles zusammen über dem Limit ist nein.
Das sollte aber im MV stehen.
deshalb ja - das sollte im MV stehen -
Armaturen usw. ist Sache des Vermieters. Näheres kann hier niemand sagen da niemand den Mietvertrag kennt
Vorausgesetzt es wurde eine solche Klausel vereinbart.