Was darf man im Hausflur vor der Wohnungstüre abstellen?

8 Antworten

Der sogenannte Fluchtweg ist unbedingt freizuhalten.

So lange die Fluchtwege frei sind und nichts brennbares dort steht, ist das ok.

Sollte eigentlich auch in der Hausordnung stehen, was erlaubt ist.

Die Flächen vor der Wohnungstür sind nicht mit gemietet und dürfen daher nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden. Dazu gehören weder Schuhe, noch Schuhlöffel, Fußabtreter, Regale, Blumentöpfe usw.

Nach allgemeiner Rechtsansicht dürfen vor der WET eine Fußmatte liegen und1, 2 Paar Schuhe abgestellt sein. Mehr nicht. Also: Kübel mit Kerzen sind zu beseitigen.

Ein Schuhlöffel ist Pinatz.

Du darfst dort alles abstellen solange es bei den anderen vor der Tür nicht im Weg steht oder die FluchtWege Falls es mal brennt.

Einfach sagen das sie etwas mehr Platz machen sollen.

Du darfst dort alles abstellen

Gerade für den Notfall, wenn es brennt, kann alles im Weg sein.

Nachts, Licht ausgefallen, alles verraucht und man soll sich möglichst kriechend nach draußen bzw. nach drunten bewegen...

Schon allein, um die Diskussionen zu vermeiden, "aber der hat doch auch..." oder "der darf doch auch...", würde ich als Vermieter oder Hausverwaltung gar nichts zulassen, außer vielleicht in ausgeprägten Nischen.

@bwhoch2

Schau mal nach dem Wort "oder".

@Larix123

Du meinst die Fluchtwege? alles, was auf Treppen oder Treppenabsätzen rum steht, steht im Zweifel in einem Fluchtweg.

@bwhoch2

Wenn die Fluchtwege frei sind, ist doch alles okay.

An den Türen gibt es doch Wände wo man was abstellen kann so das es die anderen Türen nicht behindert.

@Larix123

Lies nochmal meinen Kommentar. Insbesondere den Anfang. Es darf nichts rumstehen. Eine Blumenvase aus Glas oder Keramik, die man im Dunkeln auf der hektischen Flucht umstößt, zerspringt womöglich in 1000 Scherben, die dann nicht mehr nur irgendwo am Rand liegen und durch die dann die Flüchtenden kriechen müssen. Allein diese Vorstellung...