Was darf man alles unter ein Carport stellen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ne da hast du volkommen recht ...so einer frechheit , zeig ihn am besten an , solche sollte man einsperren lassen

Pascal10  04.07.2011, 22:58

Also Deine Antwort hat wolke977 jetzt nicht so wirklich richtig verstanden, ich lach mich schlapp....ha.haaaaaaaa

Vienna1000  04.07.2011, 23:07
@Pascal10

Wenn es hier eine Contest für die merkwürdigsten Menschen gäbe.. Also dieser Fragesteller würde von mir zum allerersten mal 100 volle Punkte bekommen :-) Ich habe vorhin erst eine Frage mit dem "Maschendrahtzaun" und dem "Knallerbsenstrauch" verglichen.. Aber das ist ja noch ne Nummer besser :-)

Ein Carport ist ja ohnehin schon rechtlich genehmigt. Der kann da sonstwas Lagern in sofern es sich mit anderen Bestimmungen verträgt. Soll heissen : Wenn er da jetzt irgendwelche Chemikalien lagern würde.. Dinge die der Gefahrstoffverordnung unterliegen und für sonstwen gefärhlich werden könnten darf er da natürlich nicht lagern. Fühlst du dich durch eingelagertes Brennholz in einem Carport irgendwie bedroht oder was soll eigentlich die Frage ???

wollke977 
Fragesteller
 04.07.2011, 22:58

Hey ja nicht so fresch ....ich Frage nur ob man das darf oder nicht ...und ich finde es nicht Ok vor meinem Küchenfenster holz zu sehen und kein Tages licht mehr zubekommen....soll ich das mal bei deinem Fenster machen dann würden Sie sich auch fragen ob man das darf oder nicht.

Vienna1000  04.07.2011, 23:11
@wollke977

Mit wem magst du dich noch so alles anlegen ? wechlach

Hallo wollke977,

also bei einer Garage ist es rechtlich so definiert, dass !eine Garage zum Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt werden muss"! Nur dann gelten für Garagen Sonderregelungen (dass sie z.B: AUF der Grundstücksgrenze innerhalb der Mindestabstandsflächen gebaut werden dürfen). Tritt eine Nutzungsänderung ein (Partyraum, Einliegerwohnung, Büro, ...) zählt das Bauwerk nicht mehr als Garage.

In wie weit (Holz-)Lagerung eine sachgerechte Nutzung für einen Carport darstellt, mögen wohl Gerichte entscheiden. Wird die Nebennutzung so stark, dass der ursprüngliche Zweck "Auto abstellen" unmöglich wird (weil zugestellt), kann man den Nutzer sicher abmahnen.

Viel Spaß und Erfolg beim Heimwerken wünscht das Team von selbst.de

Warum interessiert dich das? Handelt es sich um einen Doppel-Carport oder eine Reihen- Anlage mit verschiedenen Nutzern (Eigentümern/ Mietern) ? Bei einer Gemeinschafts- anlage ist eine andere Nutzung, insbesondere mit Gefahrenpotential wie die Lagerung von Brennstoffen etc. verboten. Bei einem Einzelcarport und Grenzbebauung ist der Standort entscheidend. Garagen - und ein Carport ist eine Garage - sind Nebengebäude, die im Grenzbereich ausschließlich dem Unterstellen von Fahrzeugen dienen sollen. Jedwede andere Nutzung ist nicht zulässig, denn dann handelt es sich um einen Geräteraum / Abstellraum und darf im genannten Bereich garnicht erstellt werden. Steht der Carport im bebaubaren Bereich des Grundstückes des Nachbarn und es stört dich lediglich die Optik, dann geht dich das nichts an. Navayo

Warum denn nicht? - und wenn er sich da eine Couch hinstellt und sein Auto bewundert!

Du bist doch ein netter Nachbar, oder?

wollke977 
Fragesteller
 04.07.2011, 22:59

War ich mal, aber seid dem er mich beleidigt und betroht nicht mehr.